Mietvertrag vor Antritt kündigen?

Moin auch!
Mal angenommen zukünftiger Mieter (M) unterschreibt einen Mietvertrag am 6.09.2007 zum 1.12.2007. Nun will M aus irgendwelchen Gründen diese Wohnung nicht mehr mieten und ruft den VM an und teilt dieses telef. mit. Der VM sagt dass er die Kündigung auf jeden Fall schriftlich benötigt und der M ggf. die vereinbarte Kündigungsfrist (3 Monate) einhalten muss.
Meine Fragen dazu:

  1. Stimmt das mit der Kündigungsfrist?
  2. Könnte der VM ggf. irgendeinen Schadenersatz fordern?

Bin mal gespannt!

LG
Andreas

Hallo Andreas

  1. Stimmt das mit der Kündigungsfrist?

Ja

  1. Könnte der VM ggf. irgendeinen Schadenersatz fordern?

Wofür denn?

Gruss
Heinz

Hallo,

Der VM sagt dass er die
Kündigung auf jeden Fall schriftlich benötigt und der M ggf.
die vereinbarte Kündigungsfrist (3 Monate) einhalten muss.
Meine Fragen dazu:

  1. Stimmt das mit der Kündigungsfrist?
  2. Könnte der VM ggf. irgendeinen Schadenersatz fordern?

die bereits gegebene Antwort möchte ich noch wie folgt präzisieren:

Ein gültig unterschriebener Mietvertrag muss selbstverständlich schriftlich gekündigt werden. Ab Zugang der Kündigung läuft die dreimonatige Kündigungsfrist.

Im hier beschriebenen Fall klappt es nicht mehr, aber theoretisch müsste also jemand der früh genug das Mietverhältnis wieder kündigt gar keine Miete bezahlen, da er ja auch nie dort gewohnt hat.

Dem VM steht kein Schadenersatz zu, ausser der vereinbarte Mietzins für die entsprechende Zeit. Hier wären das 2 Monate (Dezember, Januar), wenn die Kündigung fristgerecht bis Anfang November beim VM eingeht.

Gruß
Nita