Mietvertrag vor dem einzug Kündigen

Hallo,
kann man von einem Mietvertrag zurücktreten, wenn die Wohnung zum Einzugs termin nicht fertig gestellt und nicht bewohnbar ist.

Zunächst mal kann man den Vermieter auf Erfüllung des Vertrages verpflichten - ggf. muss er gleichwertigen Ersatzmietraum zur Verfügung stellen. Wenn abzusehen ist, dass der Wohnraum auch zukünftig nicht bewohnbar sein wird, ist das ein Grund zur außerordentlichen Kündigung (wobei die Fristen der ordentlichen Kündigung nicht gelten). Hinzu kommen Ansprüche auf Schadensersatz, etwa wegen bereits aufgewendeter Kosten für den Umzug, höhere Miete für Ersatzwohnraum usw.

Sofern sich der Einzug nur um eine überschaubare Zeit verzögert, ist eine außerordentliche Kündigung zumindest zweifelhaft. Aber Schadensersatzansprüche bzw. eine Ersatzwohnung können verlangt werden.