Hallo, wäre für eine schnelle Antwort sehr dankbar:
Ein Vermieter vermietet eine Eigentumswohnung durch einen Markler. Letzte Woche war eine „Mieterin“ da und hat mündlich gesagt, dass sie die Wohnung mieten möchte und einen „Blanko-Mietvertrag“ für die ARGE mitgenommen. Der Vermieter hat zugestimmt, dass sie die Wohnung haben kann, wenn die ARGE zustimmt. Von beiden Seiten wurde noch nichts unterschrieben.
nun meinte Frage: kann der Vermieter von der mündlichen Zusage zurücktreten? Gilt überhaupt die mündliche Zusage, wenn es einen Mietvertrag gibt, der aber noch nicht unterschrieben ist?
Vielen Dank.
Mietverträge können grundsätzlich auch mündlich abgeschlossen werden. Hier wurde der Mietvertrag aber noch nicht definitiv abgeschlossen, sondern vom Eintritt einer Bedingung abhängig gemacht. Tritt die Bedingung nicht ein, kommt kein Vertrag zustande.
Nachdem nichts unterzeichnet wurde, dürfte auch der Beweis für den Abschluss eines Mietvertrages schwer fallen, es sei denn es wären Zeugen dabeigewesen. Ist der Vermieter nicht mehr bereit, den Mietvertrag abzuschliessen, könnte der Mieter zwar Schadensersatz verlagen, wenn er nachweist, dass der Mietvertrag abgeschlossen wurde, allerdings müsste er auch einen konkreten Schaden nachweisen.
im Zweifel, wenn also keine weiteren Umstände bestehen, dass die Parteien notfalls auch ohne den schriftlichen Vertrag ein Mietverhältnis begonnen hätten, ist hier kein Vertrag zustande gekommen, auch nicht mündlich und auch nicht bei Eintritt der Bedingung (Zustimmung ARGE).