Allerdings steht im Mietvertrag, dass ich Nebenkosten für
Gemeinschaftsantenne bzw. Breitbandanschluss zahle - so wurde
Ob das ausreicht, will ich ganz stark bezweifeln. Diese Klausel besagt lediglich, dass Wartungskosten für den Fernsehempfang eines Breitbandanschlusses umgelegt werden können.
Anders sähe es nur aus, wenn Ihnen der TV Empfang im Vertrag zugesichert wurde, so wie die Zahl der Zimmer oder die Zentralheizung.
QAber ich verstehe wirklich nicht, dass Sie die SAT-Schüssel nicht an der richtigen Stelle montieren lassen. Denn das kann Ihnen Ihre Vermieterin nicht untersagen:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/f1/fernse…
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/p1/schues…
Hallo Wiebke,
das allgemeine Kündigungsrecht mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten dürfte bestehen. Allerdings ist meistens vereinbart, dass dies erstmals nach Ablauf eines Jahres erfolgen kann, und auch diese Regelung ist wirksam. Also erstmal im Mietvertrag nachschauen.
Die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung (fristlose Kündigung) halte ich vorliegend für nicht gegeben. Die allgemeine Möglichkeit Fernsehen zu empfangen ist auch mit einer Zimmerantenne gegeben.
Internet dürfte man auch über Satellit empfangen können, ich kenne mich da aber nicht aus.
Etwas anderes dürfte nur dann gelten, wenn vorher (vor Mietvertragsabschluß) diese Probleme angesprochen wurden und der VM hierzu Zusicherungen gemacht hat, die nun nicht eingehalten werden.
Eine Anfechtugn des Mietvertrages halte ich aus den vorgenannten Gründen ebenfalls nicht für möglich.
Gruß
Sebastian
aha … also ist dies ein Mangel, welchem der VM zu vertreten hat. Dieser Posten müssen sie erst bezahlen, wenn ein Anschluss zur Verfügung steht. Sollte dies nicht möglich sein, informieren sie ihren VM schriftlich, mit dem Vorbehalt einer Kündigung aus diesem Grund. Bitte zügig schriftlich per Einschreiben umsetzen. MFG
Super… für dich!
Halte dich an deine Vermieterin. Sie ist verpflichtet, den Anschluss zur Verfügung zu stellen, nix mit Zimmerantenne:wink:.
Wie sie das macht- ihr Problem.
Schreib ihr einen Brief, freundlich, setzt ihr eine Frist von 14 Tagen Sollte sie die nicht einhalten setz ihr eine Nachfrist von 7 Tagen. jeglicher Schriftwechsel per Einschreiben/Rückschein.
Die Miete kannst du kürzen
Viele Grüße
Llissy
PS: sollte es weiterhin Probleme geben, melde dich bitte.
Ja, wenn das so ist, müssen Ihnen auch Maklergebühren und Kaution, falls schon gezahlt, zurückerstattet werden.
Bassauer
Hallo,
sollte im Mietvertrag der Kabel- oder Satellitenanschluss als vorhanden vermerkt sein, dann wäre der Vertrag nicht erfüllt. Sie müssten in diesem Fall, die Erfüllung des Vertrages einfordern. Das bedeutet allerdings nicht, dass Sie deshalb fristlos kündigen könnten. - denke ich
Kündigen können Sie natürlich, meiner Meinung nach allerdings nur mit der üblichen Kündigungsfrist von 3 Monaten ab Vertragsbeginn.
Es sei denn der Vermieter stimmt einem Aufhebung des Mietvertrages zu.
Ähnlich für den Makler: hat der Ihnen versprochen, dass der von Ihnen gewünschte Kabel oder Satellitenanschluss vorhanden ist? Haben Sie für das Versprechen einen Zeugen?
Und wie ist es mit einer DSL-Leitung von der Telekom?
Tut mir leid, ich habe keine bessere Idee.
Elfriede
Naja, verschwiegen ist so eine Sache. Man hätte ja genau nachfragen können.
Steht denn dazu was im Prospekt des Maklers? Eigentlich haben die sowas im Exposee stehen.
Ich würd mich nochmal mit dem Vermieter unterhalten, vielleicht geht er ja bißchen mit der Miete runter?!
Ansonsten mal beim Mieterbund nachfragen.