anfang Februar 2012 habe ich meinen Mietvertrag unterschrieben. Einzug wäre zum 31.03.2012.
Nun ist es leider so, dass mir verschwiegen wurde, dass weder Kabel-, noch Satellitenanschluß vorhanden sind. Eine Satellitenschüßel auf dem Balkon aufzustellen geht auch nicht, da dieser nach Nord-Osten ausgerichtet ist und kein Signal bekommen würde.
Meine Vermieterin hat mir nahegelegt einfach eine Zimmerantenne aufzustellen - mit der Alternative bin ich allerdings keineswegs zufrieden!
Als Alternative habe ich mir das Angebot der Tele…m Entertain herausgesucht. Auf der Basis einer VDSL Leitung ist es möglich auch TV zu bekommen. Allerdings ist dies nicht in dem Haus verfügbar.
Da ich auf eine schnelle Internetverbindung und TV schon alleine wegen meines Jobs angewiesen bin, überlege ich die Wohnung zu kündigen.
Ist dies rechtens? Desweiteren habe ich über einen Makler die Wohung vermittelt bekommen, der seine Provision schon erhalten hat.
eigentlich müßte im Mietvertrag einen Klausel stehen bzgl. Kündigung. Ansonsten gibt es auch noch gesetzliche Rücktrittsrechte (einfach das Internet danach noch mal durchsuchen). Ich würde auf jeden Fall noch mal das Gespräch mit der Vermieterin suchen und mitteilen, dass evtl. der Mietvertrag aufgrund dieser Sachen gekündigt wird.
Mehr weiß ich leider zu diesem Thema auch nicht.
Wenn im Mietvertrag nichts Gegenteiliges vereinbart ist, kann die Wohnung mit der Frist von 3 Monaten schon vor Einzug gekündigt werden. Beweisbar bis zum dritten Werktag des März gekündigt, dann endet der Vertrag am 31. Mai.
Eine Sonderkündigung ist nicht möglich, da sich der Mieter vor Abschluss des Vertrages über die Möglichkeiten der DSL-Verfügbarkeit hätte erkundigen müssen.
Der Makler ist auch aus dem Spiel, denn der hat seinen Job gemacht und ist dafür entlohnt worden.
Wenn die Möglichkeit DSL per Funk bei Ihnen auch nicht gegeben ist, dann haben Sie keine Alternative.
Internetanschluß gibt es ja - nur ist dieser zu schwach um TV darüber zu schauen (Angebot Entertain von der Telekom).
Mir geht es um den TV Anschluß - dieser ist in keinster Weise gegeben. WEder Kabel noch Satellit. Eine Satellitenschüßel aufzustellen geht auch nicht, da der Balkon zur Nordseite ausgerichtet ist.
Wenn dieses im Mietvertrag versprochen worden ist ,das ein Satellitenanschluß besteht könntes du vieleicht recht kriegen ,Ich würde dieses beim Mieterbund überprüfen lassen
Mir geht es um den TV Anschluß - dieser ist in keinster Weise
gegeben. WEder Kabel noch Satellit. Eine Satellitenschüßel
aufzustellen geht auch nicht, da der Balkon zur Nordseite
ausgerichtet ist.
Wenn Sie z.B. beruflich auf das breite Programmangebot angewiesen sind, dann dürfte Ihr Vermieter Ihnen nicht die Installation einer SAT-Schüssel verwehren. Hier müssten natürlich Sie die Anlage finanzieren.
Hallo!
Danke für die Frage. Ein interessanter Fall. Leider bin ich kein Anwalt und habe hiermit auch keine Erfahrung.
Es wird darauf ankommen, ob die genannten Dinge laut Mietvertrag zugesichert wurden. Falls nicht sehe ich bei Nichtvorhandensein auch kein Fehlverhalten seitens Vermieter und Vermittler.
Falls doch müsste der Vermittlungsvertrag und auch der Mietvertrag angefochten werden.
Bitte suche einen Anwalt dazu auf.
Ich würde sofort kündigen.Ich bin der Meinung, dass Ihnen das wissentlich verschwiegen wurde. Allerdings könnte das jetzt so ausglegt werden, dass Sie hätten danach fragen müssen.
Hier könnte man entgegensetzen, dass dies heute in jedem Haus selsbtverständlich ist. Ob Sie allerdings die Kaution wieder zurück bekommen werden, kann ich Ihnen nicht sagen. Der Makler hätte Sie auf jeden Fall darauf hinweisen müssen. Ob es möglich ist, ihn zu verklagen, da müssten Sie schon einen Anwalt um Rat fragen.
Bassauer
Hallo … Wenn ein Fernseh/Internetanschluß im Mietvertrag NICHT enthalten ist, haben sie auch dies mit der Anerkennung/Unterschrift akzeptiert. Eine Täuschung liegt demzufolge nicht vor. Sie sollten sich soweit einigen, daß es ihnen der Vermieter ermöglicht, an anderer Stelle eine Schüssel zu installieren. Der Auftraggeber, also Vermieter haftet gegenüber dem Makler für die richtigen Angaben. Sollte das Mietverhältnis erst in der Zukunft beginnen, prüfen sie, ob sie Rücktrittsrecht innerhalb von einer bestimmeten Zeit in Anspruch nehmen dürfen, auf Grund dieser Unstände. Einen wichtigen Grund können sie ja vorweisen. MFG
Was heisst verschwiegen? Haben Sie überhaupt danach gefragt?
Da der „Mangel“ schon bei Abschluß des Vertrages bestand, haben Sie kein besonderes Kündigungsrecht, müssen also die 3 Monate auf jeden Fall einhalten.
Mich macht besonders Ihre Aussage „Basis einer VDSL Leitung ist es möglich auch TV zu bekommen. Allerdings ist dies nicht in dem Haus verfügbar.“ stutzig. geht es hier eher um die nicht ausreichende Leistung der telefonleitung??
Der Makler hat seine Arbeit - nämlich eine Wohnung zu vermitteln - getan. Sie können nicht die Provision zurückfordern.
Hallo,
der Markler ist nicht relevant. Der hat sich sicherlich abgesichert.
Der Vermieter ist verpflichtet, dir einen angemessenen Fernsehempfang zur Verfügung zu stellen.
Was steht im Mietvertrag.
Sofern ein Kabelanschluss bis zu Haus vorhanden ist, könnte ein Fachmann einen Kabelanschluss innerhalb des Hauses verlegen. Kosten trägt der Vermieter.
Die monatlichen Gebühren für den Anschluss trägt der Mieter.
Schreibe deinem Vermieter einen netten Brief (Einschreiben/Rückantwort) setzt eine Frist
Letzte Möglichkeit, wenn kein Empfang ermöglicht wird,
die Kündigung. Die Kosten müsstest du vom Vermieter sicherlich einklagen.
Schreib bitte mal was im Mietvertrag steht.
Ich bin keine Expertin, aber verschwiegenes Internet gibt es nicht. Der verhinderte Mieter kann (Schnellstens) darum bitten, der Vertrag aus Kulanz aufzulösen und anbieten, eine oder eine halbe Monatsmiete zu zahlen.
Hallo,
anfang Februar 2012 habe ich meinen Mietvertrag
unterschrieben. Einzug wäre zum 31.03.2012.
Nun ist es leider so, dass mir verschwiegen wurde, dass weder
Kabel-, noch Satellitenanschluß vorhanden sind. Eine
Satellitenschüßel auf dem Balkon aufzustellen geht auch nicht,
da dieser nach Nord-Osten ausgerichtet ist und kein Signal
bekommen würde.
…
Da ich auf eine schnelle Internetverbindung und TV schon
alleine wegen meines Jobs angewiesen bin, überlege ich die
Wohnung zu kündigen.
Ist dies rechtens? Desweiteren habe ich über einen Makler die
Wohung vermittelt bekommen, der seine Provision schon erhalten
hat.
Allerdings steht im Mietvertrag, dass ich Nebenkosten für Gemeinschaftsantenne bzw. Breitbandanschluss zahle - so wurde dieser auch beiseitig unterschrieben.
Nun wurde mir - nach Vertragsabschluß - mitgeteilt, dass es keinen Fernsehanschluss gibt.
Allerdings steht im Mietvertrag, dass ich Nebenkosten für Gemeinschaftsantenne bzw. Breitbandanschluss zahle - so wurde dieser auch beiseitig unterschrieben.
Demnach bin ich davon ausgegangen, dass mir diese Möglichkeit auch geboten wird.
Nun wurde mir - nach Vertragsabschluß - mitgeteilt, dass es keinen Fernsehanschluss gibt.
Allerdings steht im Mietvertrag, dass ich Nebenkosten für Gemeinschaftsantenne bzw. Breitbandanschluss zahle - so wurde dieser auch beiseitig unterschrieben.
Nun wurde mir - nach Vertragsabschluß - mitgeteilt, dass es keinen Fernsehanschluss gibt…
Allerdings steht im Mietvertrag, dass ich Nebenkosten für Gemeinschaftsantenne bzw. Breitbandanschluss zahle - so wurde dieser auch beiseitig unterschrieben.
Nun wurde mir - nach Vertragsabschluß - mitgeteilt, dass es keinen Fernsehanschluss gibt…