Mietvertrag vor Mietbeginn kündigen?

Hallo,

folgende hypothetische Situation:

Schüler fängt ab kommenden Schuljahr (Sept. 2013) an einer Berufsschule eine schulische Ausbildung an. Da die Berufsschule nicht am Wohnort ist sondern so weit entfernt, dass eine tägliche Fahrt nicht sinnvoll ist, wird nach einem WG-Zimmer in Schulnähe gesucht.

Nun liegt ein bereits vom Vermieter unterschreibener Mietvertrag eines Zimmers in einer 2er-WG im Schülerwohnheim der Schule vor. Dieser muss bis spätestens Mitte April unterschrieben zurückgeschickt werden. Mietbeginn wäre 01. September 2013.
Die Schule wäre vom Schülerwohnheim in schätzungsweise 20-25 Minuten zu Fuß zu erreichen.

Nun wäre man im Internet auch auf ein „normales“ WG-Zimmer gestoßen das bevorzugt werden würde - wenn man es denn bekommen würde. Vorteile dieses WG-Zimmers wären die Lage (ca. 100 m zur Schule) und dass Mietvertrag länger als nur bis zum Ende der Ausbildung möglich wäre (Studium im gleichen Ort ist nach Ausbildungsende angestrebt).
Das Problem dabei ist, dass die WG erst ab Mitte April entscheidet, wer denn für das ab September zu vergebende Zimmer in Frage kommen würde.

Um auf der sicheren Seite zu sein überlegt nun der Schüler, den Mietvertrag beim Schülerwohnheim zu unterschreiben um sich diese Unterkunft zu sichern und sollte er das andere WG-Zimmer bekommen den Mietvertrag im Wohnheim vor Bezug wieder zu kündigen.

Im Mietvertrag stände folgendes:

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Mietzeit
Das Mietverhältnis beginnt am 01.09.2013 und ist befristet auf die Dauer der Ausbildung des Mieters an der xyz-Schule.

Kündigung
Das Recht zur Kündigung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Kündigung muss schriftliche bei der Heimleitung des Schülerwohnheims spätestens bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Künidgung kommt aus auf den Zugang des Schreibens an."
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Wenn der Schüler das nun richtig versteht hat er im Wohneim während seiner Ausbildung an der Schule eine Kündigungsfrist von 3 Monaten (z.B. Kündigung bis zum 3.12. auf Ende Februar).
Und eigentlich kann er auch schon bis spätestens 03.06.2013 kündigen auf Ende August, somit garnicht einziehen, es fällt kein Mietzins an, das Zimmer muss nicht gestrichen werden, etc. pp.

Sieht das der Schüler richtig so?

Für Antworten bedankt sich schon im Voraus recht herzlich
Tinchen

http://www.frag-einen-anwalt.de/K%C3%BCndigung-des-M…

MfG
duck313