Hallo zusammen,
seit kurzem arbeite ich bei einem Energieversorger, der seinen Angestellten einen Belegschaftsrabatt auf Strom und Gas gewährt. Ich wohne mit meiner Freundin zusammen, bei der ich vor ein paar Jahren eingezogen bin. Der Vermieter hat meinem Einzug damals zugestimmt, der Mietvertrag läuft allerdings nach wie vor auf ihren Namen. Als ich nun den Belegschaftsrabatt beantragen wollte, wurde mir gesagt, dass ich dafür einen Mietvertrag bräuchte, der auch von mir unterschrieben sein müssen. In meinem Fall sei ich allerdings Untermieter und käme daher für den Rabatt nicht in Frage.
Ich finde das Ganze merkwürdig. Gibt für die Gewährung einen Belegschaftsrabatts eine gesetzliche Grundlage, die vorschreibt, dass man im Besitz eines gültigen Mietvertrages sein muss? Außerdem fühle ich mich nicht als Untermieter, einen solchen Vertrag haben meine Freundin und ich auch nie geschlossen. Miete und Nebenkosten teilen wir und ganz normal.
Danke & Gruß
moose