Mietvertrag-Vorlage von 2003 vs. Mietvertrag-Vorlage von 2015

Liebe Wissende, 

angenommen, jemand findet eine schöne Wohnung. Alles sieht soweit gut aus. Die Vermieterin legt den Mietvertrag vor - ein Standardmietvertrag ohne Zusätze oder Änderungen, allerdings handelt es sich um eine Vorlage des Vermieterbundes von 2004. 

Sollte der Mieter eher um einen AKTUELLEN Vertrag bitten? Gibt es Dinge, die sich juristisch seitdem in unveränderten Standardverträgen zum guten / schlechten geändert haben? 

Viele Grüße und vielen Dank!

Huhu,

kenne die vorlage natürlich auswendig und kann dir daher sagen, dass . . .

ok gefunkter.

Ja einiges hat sich geändert, oft zum voreilt für die Mieter, vor allen mit ungültigen Klauseln, die dazu führen, dass sich Vereinbarungen wie die Schönheitsreparaturen (quotenkalusel starre Fristen) von Mieter auf dem Vermieter übergehen.

angenommen, jemand findet eine schöne Wohnung. Alles sieht soweit gut aus. Die
Vermieterin legt den Mietvertrag vor - ein Standardmietvertrag ohne Zusätze oder
Änderungen, allerdings handelt es sich um eine Vorlage des Vermieterbundes von 2004.

Ist es nicht so, dass sowieso nur das gilt, was in den aktuellen Standardverträgen steht und es somit egal ist, dass der „alte“ Standardvertrag überholt ist? - Abgesehen von zusätzlichen legalen Vereinbarungen?

Wenn dem so sein sollte, kann man ja ruhig den „alten“ Vertrag unterschreiben, da ja rechtlich sowieso der „neue“ gilt!

Gruß _unplugged

Ist es nicht so, dass sowieso nur das gilt, was in den
aktuellen Standardverträgen steht und es somit egal ist, dass
der „alte“ Standardvertrag überholt ist? -

nein. das war noch nie so und wird auch niemals so sein. ich habe auch keine ahnung, wie man auf derartigen unsinn überhaupt kommen kann.

es gilt immer genau das, was im vertrag steht, abgesehen von dem, was daran ungültig ist.

Die Frage kann man so nicht beantworten. Es kommt darauf an, was in diesem Vertrag steht, und was in dem neuen Vertrag steht. Dabei genügt es aber nicht, den Vertrag zu lesen und allein nach dem Wortlaut zu entscheiden, was nun besser ist. Denn gerade in Mietverträgen können rechtswidrige Klauseln für den Mieter sehr von Vorteil sein.