Hallo,
kann man den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn man als Mieter innerhalb von 2 Jahren keine betriebsabrechnung bekommen hat. Der Grund dafür ist, dass seit dem Einzug keine Heizkosten gemacht wurden, und der Vermieter sich höchstwahrscheinlich weigert Geld zurück zu zahlen.
Vielen Dank
Hallo,
Moin,
kann man den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn man als
Mieter innerhalb von 2 Jahren keine betriebsabrechnung
bekommen hat. Der Grund dafür ist, dass seit dem Einzug keine
Heizkosten gemacht wurden, und der Vermieter sich
höchstwahrscheinlich weigert Geld zurück zu zahlen.
Nein.
Rechtliche Grundlage für die Betriebskosten:
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__556.html
Über die Möglichkeit bis zum Vorliegen der fehlenden Abrechnungen die laufenden Vorauszahlungen auszusetzen bzw. welche sonstigen Möglichkeiten zum Erzwingen einer Abrechnung bestehen, sollte Rat eines Rechtskundigen eingeholt werden (Mieterverein, Anwalt)
Vielen Dank
Bitte
vnA
Fristlos kündigen in keinem Fall. Es ist aber zu überlegen ob man nicht die Umlagenzahlung einstellt. Natürlich vorher ein dementsprechendes Schreiben an den Vermieter schicken.
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