also folgendes Es wurde ein Mietvertrag telefonisch zwischen Mieter und Vermieter geklärt. Darauf sollte der Mieter einen Vertrag aus dem Schreibwarenhandel besorgen und ausfüllen (zb Mietskosten). Daraufhin hat der Mieter den unterschrieben Vertrag an den Vermieter geschickt. Dieser hat nun aber den Vertrag geändert (zb leicht erhöhte Kosten) und unterschrieben an den Mieter geschickt. Dazu kommt noch dass in der headline also im betreff zwischen wem der Vertrag geregelt ist kein Name vom Vermieter eingetragen ist (nur unterschrift auf der letzten Seite vorhanden).
Ist dieser Mietvertrag nun wirkend oder kann er frühzeitig gekündigt werden? vielen dank würde mich über antworten freuen
da ist m.E, überhaupt noch kein Vertrag entstanden. Der Mieter war hier zwar dumm genug, einen Blanko-Vertrag zu unterzeichnen, aber durch die Änderungen des Vermieters kann man dies bestenfalls als Vertragsvorschlag werten.
Da die Änderungen NACH Unterschrift durch den Mieter erfolgten, sind diese ungültig. Ist jetzt halt wieder eine Beweisfrage. Da es aber üblich ist, dass der Mieter zuerst unterschreibt, dürfte hier - auch anhand der Umstände - klar sein, dass die Aussage des Mieters glaubwürdig ist.
Hallo,
wenn auch nur telefonisch, ist aber ein mündlicher Mietvertrag entstanden, ganz klar, wenn die Wohnung üergeben/übernommen wurde. Ein schriftlicher Vertrag ist nicht entstanden, da die Vertragspartner nicht eindeutig benannt sind.
Der mündliche Mietvertrag unterliegt auch der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten und sonst dem allgemeinem Mietrecht.
Versuchen Sie mit dem Vermieter zu sprechen, um ein einvernehmliche Regelung zu finden; er hat auch „Dreck am Stecken“ bei diesem Verfahren.
Gruß suver
also folgendes Es wurde ein Mietvertrag telefonisch zwischen
Mieter und Vermieter geklärt.
Es wurde nur geklärt, das es einen schriftlichen MV geben soll, das ist noch keine Vertragsabschluß!
Darauf sollte der Mieter einen
Vertrag aus dem Schreibwarenhandel besorgen und ausfüllen (zb
Mietskosten). Daraufhin hat der Mieter den unterschrieben
Vertrag an den Vermieter geschickt.
Ungewöhnlich, dabei müßten wohl 2 Exemplare verschickt worden sein.
(einer kommt für den M zurück)
Ein Orginal sollte auch beim M verbleiben um alle Änderungen des verschickten MV-Formular aufdecken (beweisen) zu können.
Dieser hat nun aber den
Vertrag geändert (zb leicht erhöhte Kosten) und unterschrieben
an den Mieter geschickt. Dazu kommt noch dass in der headline
also im betreff zwischen wem der Vertrag geregelt ist kein
Name vom Vermieter eingetragen ist (nur unterschrift auf der
letzten Seite vorhanden).
Dann wäre diese Schriftform ungültig. Es ist kein MV, weder mündlich noch schriftlich zustandegekommen. Es besteht weiter der Verhandlungsstatus.
Ist dieser Mietvertrag nun wirkend oder kann er frühzeitig
gekündigt werden?
Eine Kündigung braucht nicht bei einen nicht zustandegekommen MV erfolgen. Dies so dem VM zur Sicherheit mitteilen.
Hilfsweise kann eine fristlose und fristgerecht Kündigung mitgeteilt werden, falls juristische „Probleme“ erwartet werden.