Mietvertrag vorzeitig Kündigen ? Dringend Hilfe

Hallo brauche dringen Hilfe folgende Problem:

Habe einen Mietevertrag zum 01.10.2011 unterschrieben, bin bis heute nicht in die Wohnung eingezogen

Im Mietvertrag steht folgendes:

MIETZEIT:
(1 Mietvertrag mit Kündigungsverzicht

Das Mietverhältnis beginnt am 01.10.2011. Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Die Mietparteien verzichten wechselseitig bis zum 30.09.2013 auf ihr Rechtzur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Eine Kündigung ist erstmals nach Ablauf dieses Zeitraumes unter Einhaltung der gesetzlichen Kündignungsfrist und der gesetzlichen Bestimmungen zulässig. Von derm Verzicht bleibt das recht zur außerordentlichen frsitlosen Kündigung aus wichtigem Grund und außerordentlichen Kündigungen mit gestlichen Frist unberührt.

HABE AM 03.10.2011 gleich ein Kündigungsschreiben fertig gemacht und per post & Email verschickt mit sofortiger Wirkung bis heute hat die Verwaltung icht Wiedersprochen.

Habe schon 2 Nachmieter gehabt, sind aber kurzfristig abgesprungen.

Wie komme ich am besten aus dem Vertrag frühzeitig raus ? Brauche dringen HILFE !!!

wenn du bislang keine antwort erhalten hast und auch keine aufforderung die whg. in besitz zu nehmen, lasse es einfach dahin schweben.

Hi ohne wohlwollen deines Vermeiter gar nicht erst wenn die Kündigung rechtskräftig wird. Auch deine Versuche einen Nachmieter zu bringen müssen vom Vermeiter nicht akzeptiert werden. Dies ist ein weit verbreiteter Volksirrtum. Denn dann bekomme ich über die Hintertüre von dir den Mieter präsentiert, den ich nie will. Nur wenn dein Vermeiter selbst jemanden hat. Dabei darf er jedoch alle Kosten die er hat aufwenden müssen um einen Mieter zu finden auch dir noch aufbrummen. den du hast ja deine Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht eingehalten.

gruß Peter

Hallo, gibt es ein neues Arbeitsverhältnis, welches mehr als 50 km entfernt ist? Du solltest auf die Kündigung aus wichtigem Grund aufspringen. Ansonsten siehts echt schlecht aus. Vermieter anrufen und gemeinsam eine Lösung suchen.

Hallo,
danke für die Antworten.
Gibt es nicht eine klausel seit 2001 das
die Kündignunsfrist 3 Monate beträgt ?

Hallo, gibt es ein neues Arbeitsverhältnis, welches mehr als
50 km entfernt ist? Du solltest auf die Kündigung aus
wichtigem Grund aufspringen. Ansonsten siehts echt schlecht
aus. Vermieter anrufen und gemeinsam eine Lösung suchen.

Hallo nochmal, ein beiderseitiger Kündigungsverzicht bis zu 3 Jahren, ist rechtens. Das hat nichts mit der Kündigungsfrist zu tun.