angenommen, Mieter waren sehr dumm und haben einen Mietvertrag unterschreiben, in dem komplett falsche Angaben stehen (z. B.: Wohnung war weiß gestrichen - Realität: bunt und unrenoviert, Bad neu, Realität: Bad aus den 60er Jahren, Boden: Teppich - Realität: Boden teilweise nicht vorhanden, selber gelegt) - angenommen, in dem Vertrag steht auch, dass die Wohnung genau so wieder übergeben werden soll (Wände weiß etc.) - was gilt dann? Kann man durch Zeugen bestätigen lassen, dass die Wohnung bei EInzug in einem viel schlechteren Zustand war oder gilt nur das, was - wirklich dummerweise - unterschrieben wurde?
angenommen, Mieter waren sehr dumm und haben einen Mietvertrag
unterschreiben, in dem komplett falsche Angaben stehen
in dem Vertrag steht auch, dass die Wohnung genau
so wieder übergeben werden soll (Wände weiß etc.) - was gilt
dann?
Dann gilt erst mal Euer Vertrag aber nur - wenn er mit dem geltenden Recht übereinstimmt was mieter-freundlicher ist als mancher Vertrag.
Dann gilt erst mal Euer Vertrag aber nur - wenn er mit dem
geltenden Recht übereinstimmt was mieter-freundlicher ist als
mancher Vertrag.
ein mietvertrag wird nie unwirksam, wenn einzelne regeln gegen das gesetz verstoßen. an ihre stelle treten die gesetzlichen regelungen, § 306 bgb. richtige antwort: der vertrag ist wirksam, einzelne regelungen könnten unwirksam sein, an deren stelle die gesetzliche regel tritt.
offtopic: angelina, du schreibst ja wirklich über jedes rechtsgebiet. traurigerweise ist 80% davon unfug, also bitte denk zuerst darüber nach, ob du wenigstens grundkenntnisse im jeweiligen rechtsgebiet hast.
Dann gilt erst mal Euer Vertrag aber nur - wenn er mit dem
geltenden Recht übereinstimmt was mieter-freundlicher ist als
mancher Vertrag.
ein mietvertrag wird nie unwirksam, wenn einzelne regeln gegen
das gesetz verstoßen. an ihre stelle treten die gesetzlichen
regelungen, § 306 bgb. richtige antwort: der vertrag ist
wirksam, einzelne regelungen könnten unwirksam sein, an deren
stelle die gesetzliche regel tritt.
das bestätigt meinen Kommentar.
offtopic: angelina, du schreibst ja wirklich über jedes
rechtsgebiet. traurigerweise ist 80% davon unfug, also bitte
denk zuerst darüber nach, ob du wenigstens grundkenntnisse im
jeweiligen rechtsgebiet hast.
Zu dieser persönlichen unsachlichen Kritik verweise ich den Schreiber auf die Netiquette dieses Forums. Mit freundlichem Gruß.
zu prüfen ist in einem solchen Fall, ob die Endrenovierungsklausel - also Wohnung wird im gleichen Zustand wieder übergeben - Bestand hat. Mir drängt sich hier der Verdacht auf, das ein VM stur immer wieder den gleichen Vertrag aufsetzt unbehalten der tatsächlichen Gegebenheiten. Beim ersten Mal (hier in 60er Jahren) hat das dann auch gestimmt, heute sieht die Sache eben anders aus.
Viele Endrenovierungsklauseln aus solchen Altverträgen haben heute keine Gültigkeit mehr. Bitte vorsichtig sein: die Betonung liegt auf viele , nicht auf alle.
Ist die Endrenovierungsklausel gültig, muss man ggf. die Sache tatsächlich entweder unter „dumm gelaufen“ abhaken, renovieren und es für die Zukunft besser machen (Stichwort: Übergabeprotokoll), oder die Zeugen hinzuziehen und erst einmal ein freundliches Gespräch mit dem VM führen - manchmal sind die ja gar nicht so! - und sehen, was dabei herauskommt.
Ob das Bad neu ist oder alt spielt keine Rolle, da die Badeinrichtung selbst (gültige Kleinreparaturklauseln ausgeklammert) nicht den Schönheitsreparaturklauseln unterliegt. Die Einrichtung wohlgemerkt, nicht etwa die Tapete oder Decke im Bad.
Schwieriger wird es mit einem Teppich, wenn keiner da war und der Mieter womöglich mit Laminat oder Parkett nachgeholfen hat. Theoretisch könnte ein VM verlangen, dass dann Teppich gelegt wird.
Sollte man aber in diese Diskussion eintreten müssen, wäre wohl jeder Mieter gut beraten direkt an seiner Seite einen Fachmann vor Ort zu haben!
Diese aber war wertvoll.
Du mahnst Nettiquette an, ohne sie selber zu pflegen. Vor einigen Tagen hast du hier den Leuten unterstellt, sei seien zu blöd zum googlen. Du warst dir nicht zu schade, haarklein zu erklären, wie man das macht. Und hattest doch in der Sache Unrecht. Eine Entschuldigung kam nicht.
Genauso überheblich, wie du jetzt auf dem Schwachsinn beharrst, es stünde irgendwo im BGB was von einer „automatischen Mietminderung“
Das ist hier nicht „wer-fabuliert-was“!