Hallo,
angenommen, man würde nach langer Wohnungssuche endlich ein Objekt
gefunden haben. Der Makler hätte die Wohnung in den höchsten Tönen
gelobt und immer wieder betont, daß bis zum Einzug jeder
Quadratzentimeter nicht nur renoviert, sondern saniert werden würde -
nagelneue Küche, neues Parkett, gänzlich neues Badezimmer, neue
Fenster. Aber man müsse in Windeseile den Mietvertrag unterschreiben,
damit die Arbeiten noch zum nahenden Einzugstermin (den der Mieter
auch nach hinten hätte schieben können) fertiggestellt werden können.
Dieser Satz fällt im Maklergespräch etwa alle zwei Minuten.
Momentan sagt sich der zukünftige Mieter: wenn irgendwas nicht
stimmt, kündige ich direkt und bin nach drei Monaten wieder raus.
Worauf sollte er - dem irgendwas an der hastigen Vorgehensweise noch
nicht ganz gefällt - beim Mietvertrag besonders achten?
Mindestvertragslaufzeit? Nicht erwähnte anteilige Kosten der
Sanierung? Gar etwas wie ein „Auszugsgeld“?
Oder ist man hier zu misstrauisch?
Mit bestem Dank für jede Hilfe, Elma
Hi,
angenommen, man würde nach langer Wohnungssuche endlich ein
Objekt
gefunden haben. Der Makler hätte die Wohnung in den höchsten
Tönen
gelobt und immer wieder betont, daß bis zum Einzug jeder
Quadratzentimeter nicht nur renoviert, sondern saniert werden
würde -
nagelneue Küche, neues Parkett, gänzlich neues Badezimmer,
neue
Fenster. Aber man müsse in Windeseile den Mietvertrag
unterschreiben,
damit die Arbeiten noch zum nahenden Einzugstermin (den der
Mieter
auch nach hinten hätte schieben können) fertiggestellt werden
können.
Dieser Satz fällt im Maklergespräch etwa alle zwei Minuten.
Dafür hätte ich nur dann ein gewisses Verständnis, wenn bei der Ausstattung Wünsche des neuen Mieters berücksichtigt werden sollen (aber auch dann hätte ich den Makler darauf hingewiesen, daß meine Auffassungsgabe normal entwickelt ist und er sich dauernde Wiederholungen sparen kann).
Sollen keine Wünsche berücksichtigt werden, würde ich ihn fragen, inwiefern der Abschluß des Mietvertrages mit dem Fortgang der Arbeiten zusammenhängt (denn dafür gibt es eigentlich keinen sachlichen Grund).
Momentan sagt sich der zukünftige Mieter: wenn irgendwas nicht
stimmt, kündige ich direkt und bin nach drei Monaten wieder
raus.
Worauf sollte er - dem irgendwas an der hastigen
Vorgehensweise noch
nicht ganz gefällt - beim Mietvertrag besonders achten?
Mindestvertragslaufzeit? Nicht erwähnte anteilige Kosten der
Sanierung? Gar etwas wie ein „Auszugsgeld“?
In diesem Zusammenhang würde ich auf zweierlei achten:
- kein gegenseitiger Kündigungsausschluß
- Ich würde auf einer schriftlichen Regelung in Deinem Sinne (reduzierte Miete, Vertragsstrafen o.ä.) bestehen für den Fall, daß die Arbeiten bis zum Einzugstermin nicht abgeschlossen sind.
Generell wäre ich in solch einem Fall ausgesprochen mißtrauisch. Ein Beratungstermin beim Mieterverein könnte eine gute Idee sein (der Jahresbeitrag ist wirklich erschwinglich).
Gruß Stefan
Erst einmal danke. Ein Beratungstermin ist schon abgemacht. Vielleicht
fällt Dir ja auch etwas meiner Zusatzfrage ein?
Zusatz: Mietvertrag: was beachten?
Hallo,
bleiben wir mal im braven Dritte-Person-Tonfall: angenommen, es hätte
bereits ein Sondierungsgespräch mit Makler und Vermieter gegeben. Im
Zuge dessen hätte der potentielle Mieter Dokumente wie
Verdienstnachweis und Selbstauskunft an den Vermieter übergeben,
nachdem er vor einigen Tagen großes Interesse an der Wohnung geäußert
hat. Weiterhin bekam er bereits die Rechnung des Maklers geschickt,
deren Zahlung beim Abschluss des Mietvertrages fällig ist.
Nun soll der Mietvertrag heute in einer Woche unterschrieben werden.
Haben die bisher abgegebenen Dokumente irgendeine rechtliche Bindung?
MUSS der Mietvertrag nach einer solchen mündlichen Übereinkunft („Wir
nehmen die Wohnung“) und nach dem Tausch von Einkommensnachweis,
Profil und Rechnung geschlossen werden? Oder ist der Zustand für den
Mietvertrag durch die fehlende Unterschrift noch so schwebend, daß
der potentielle Mieter jederzeit von der ganzen Sache zurücktreten
kann?
Würde mich über Antworten freuen, Grüße von Elma
Hi,
Haben die bisher abgegebenen Dokumente irgendeine rechtliche
Bindung?
Nein. Sie könnten höchstens in einem Verfahren Indizien sein.
MUSS der Mietvertrag nach einer solchen mündlichen
Übereinkunft („Wir
nehmen die Wohnung“) und nach dem Tausch von
Einkommensnachweis,
Profil und Rechnung geschlossen werden? Oder ist der Zustand
für den
Mietvertrag durch die fehlende Unterschrift noch so schwebend,
daß
der potentielle Mieter jederzeit von der ganzen Sache
zurücktreten
kann?
Ein Vertrag wird in dem Moment geschlossen, wenn sich beide Parteien darüber einig sind, daß sie den Vertrag zu den ausgehandelten Konditionen schließen wollen. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, ist dazu keine Schriftform vorgeschrieben. Auch ein Mietvertrag kann mündlich geschlossen werden.
Der Mieter wäre gebunden, wenn alles besprochen wäre, man sich einig ist (beide Seiten haben den Willen zum Vertragsabschluß bekundet - wobei dies nicht zwingend wörtlich passieren muß, entsprechendes Verhalten kann ausreichen) und die Schriftform aus technischen Gründen später unterschrieben werden soll. Dann wäre der Vertrag zustande gekommen.
Beim Abschluß eines Mietvertrages ist so etwas aber absolut unüblich. Hier gibt der Interessent manchmal (wie in Deinem Fall) Unterlagen zur Prüfung an den Vermieter, während dieser dem Interessenten einen Vertragsentwurf zur Prüfung überläßt (ich würde mir den künftigen Mietvertrag in jedem Fall mind. einen Tag - eher länger - vor Unterschrift zur Prüfung und eventuellen Nachverhandlung geben lassen). Mit der beidseitigen Unterschrift unter den schriftlichen Vertrag macht man dann deutlich, daß man sich einig ist.
Bis zu diesem Zeitpunkt ist keine der Parteien irgendeine Verpflichtung eingegangen (meist zumindest). Der Vermieter behält sich ja auch ausdrücklich vor, den Interessenten doch nicht zu nehmen, wenn ihm die überlassenen Untelagen nicht genehm sind.
Dies ist der Regelfall, Abweichungen sind natürlich immer möglich.
Gruß Stefan
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