Bei Anmietung einer wohnung für private zwecke , die sich in einem überwiegend gewerblich genutzen gebäude befindet, ist im mietvertrag in den nebenkosten eine wasserpauschale vereinbart. nach unterschrift des mietvertrages und schlüsselübergabe wurde in der angemieteten wohnung eine eigene wasseruhr entdeckt. muss die wasserpauschale in den nebenkosten akzeptiert werden oder kann auf eine eigene wasserabrechnung nach eigenen verbrauch bestanden werden ?
Hallo!
Vertrag ist Vertrag.
Es hat doch sicherlich einen,meist technisch/baulichen Grund, warum man abweichend nicht nach gemessenem Verbrauch abrechnen will. Zumal das hier ja kein typischer Wohnraum ist, wenn in einem Gewerbebetrieb gelegen.
Man könnte es aber nochmals ansprechen, was es mit der Uhr auf sich hat und warum die nicht zur Abrechnung herangezogen wird (Eichpflicht abgelaufen, privat eingebaut vom Vormieter zu Kontrollzwecken,zählt nicht alle Wasserentnahmestellen ?
MfG
duck313