Mietvertrag wegen schwangerschaft vorzeitig kündigen

Hallo,
ich werde im mai 2014 erstmals vater.
Meine verlobte und ich wohnen noch nicht zusammen, sie ist aber schwanger. Mein mietvertrag hat eine mindestlaufzeit von 24 Monaten, welche leider erst zum juli 2014 endet. Dadurch, dass meine wohnung definitiv zu klein für zwei bzw drei personen ist und meine verlobte zur zeit bei ihrer oma wohnt, lautet meine frage, ob ich den mietvertrag, trotz der laufzeit vorzeitig kündigen kann, da ich mir keine doppelbelastung leisten kann, aber bis spätestens April 2014 eine neue geräumigere wohnung bezogen haben sollte.

Hallo, in Mietsachen kenne ich mich nicht aus. Aber ich meine mitbekommen zu haben, daß eine dreimonatige Kündigungsfrist rechtens ist. In Sachen Schwangerschaft gibt es keine Möglichkeiten diesbezüglich. Evtl. kann man aber mit dem Vermieter reden, um außerhalb des Vertrags zu einer gemeinsamen Lösung zu finden.

tut mir leid, ich bin kein Experte.
Alles Gute

Hallo,
die Frage ob die ein Sonderkündigungsrecht hast, kann ich dir leider nicht beantworten. Ich kann Dir nur raten frühzeitig mit deinem Vermieter zu reden und ihm die Sache zu erklären. Vielleicht hat er Verständnis. Er hätte ja nun auch noch genug Zeit um einen Nachmieter zu suchen.
Reden hilft meistens sehr :o)
Viel Glück und alles Gute!

Hallo samirab.,
das kommt zunächst mal auf deinen Mietvertrag an. Warum wurde ein Zeitmietvertrag geschlossen? Sollte es keinen Grund geben der im Mietvertrag festgehalten wurde, dann gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Sollte es einen Grund geben, z. B. Eigenbedarf, dann würde ich zuerst mit dem Vermieter reden und ihm die Lage schildern. Wenn er dann nicht einwilligt könnte man die Wohnung untervermieten, wenn der Vermieter hier auch nicht einwilligt, dann bleibt dir leider nichts anderes übrig als die Wohnung bis Juli zu bewohnen.
Ich kann dich beruhigen. Ein Baby benötigt in den ersten Monten wenig Platz…
Seh es doch positiv, eine kleinere Wohnung kostet auch weniger, euer Baby konnte sich schonmal eingewöhnen und einen Rhythmus finden…zudem könnt ihr euch Zeit lassen und wirklich die perfekte Wohnung für euer kleine Familie suchen.
Alles Gute, daß schafft ihr schon.
Viele Grüße
Lore

Hallo Lore 27,

Das war ein guter Tipp. Ich wusste nicht, dass der Eigentümer einen Grund für die Mindestlaufzeit angeben muss. Dies ist nämlich meiner Meinung nach nicht im Schriftstück festgehalten. Leider bietet sich für mich keine andere Option, als eine neue frühzeitig zu beziehen, da die momentane sich im DG befindet und jediglich eine schmale und ziemlich steile Treppe zu dieser führt. Ich bekomm kaum die Einkäufe hinbauf, von einer hochschwangeren ganz zu schweigen. Ich hoffe auf das Verständnis des Vermieters.

Danke

Hallo

Zuerst einmal Gratulation zur Schwangerschaft.
Leider kenne ich mich in diesem Fall nicht aus, da dies unter Mietrecht fällt. Ich würde ein ehrliches Gespräch mit dem Vermieter suchen. So klappte es auch damals bei uns.
Und sonst hier auf wer-weiss-was oder bei Google und Co nach „Mietrecht, Schwangerschaft, Mietvertrag etc.“ suchen.
Drücke bei allem, bei der Wohnung wie auch der Schwangerschaft, feste die Daumen!

Hallihallo!

Ein so langer Mietvertrag ist laut BGB nicht zulässig. Das Mietverhältnis endet seit September 2001 unabhängig von der Wohndauer nach der Kündigung nach drei Monaten.

http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html

https://www.das.de/de/rechtsportal/mietrecht/mietver…

http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/kdgfrist.htm

http://de.wikipedia.org/wiki/Kündigung_von_Mietvertr…

LG Silke