Hallo und Guten Morgen liebe WWW-ler,
folgenden Fall einmal angenommen:
Person A und Person B haben gemeinsam eine Wohnung von Vermieter X angemietet. Der Mietvertrag läuft über 3 Jahre, die hälfte der Mietzeit ist jetzt um.
Weil das Zwischenmenschliche zwischen Person A + B nicht mehr so klappt, will Person B jetzt ausziehen. Da in der bisherigen gemieteten gemeinsamen Wohnung sehr viel investiert wurde und die Lage einfach traumhaft ist, möchte Person A hier wohnen bleiben.
Person A war im vergangenen Jahr sehr krank, aber hat es aber trotzdem immer geschafft pünktlich mit B die Miete an Vermieter X zu bezahlen.
Seit ein paar Monaten ist Person A auch wieder gesund, hat eine geregelte Arbeit gefunden und möchte gerne in der alten Wohnung wohnen bleiben.
Person B ist an Vermieter X herangetreten, weil Person B aus dem Mietvertrag heraus möchte.
Vermieter X sagt, ok , der Vertag kann vorhergehend gekündigt werden, nur würde er an Person A nicht vermieten, da ihm das Risiko
(aufgrund der letzjährigen Krankheit von Person A)
zu groß wäre und er als Vermieter seine Miete nicht bekäme. (Es liegen bisher 2 Monatsmieten beim Vermieter als Kaution, dass würde auch zukünftig so bleiben).
Nun die Frage: Muß A jetzt auch gegen seinen Willen ausziehen oder kann er zumindest solange in der Wohnung wohnen bleiben iwe der Mietvertrag normalerweise laufen würde, hauptsache die Miete wird immer pünktlich bezahlt.
Oder könnte der Vermieter den Vertrag einseitig von seiner Seite kündigen und A säße auf der Straße?
Ich würde mich über Eure geschätzten Meinungen freuen.
Grüße roger61267