Mietvertrag weiterführen, aber WIE?

Hallo und Guten Morgen liebe WWW-ler,

folgenden Fall einmal angenommen:
Person A und Person B haben gemeinsam eine Wohnung von Vermieter X angemietet. Der Mietvertrag läuft über 3 Jahre, die hälfte der Mietzeit ist jetzt um.

Weil das Zwischenmenschliche zwischen Person A + B nicht mehr so klappt, will Person B jetzt ausziehen. Da in der bisherigen gemieteten gemeinsamen Wohnung sehr viel investiert wurde und die Lage einfach traumhaft ist, möchte Person A hier wohnen bleiben.

Person A war im vergangenen Jahr sehr krank, aber hat es aber trotzdem immer geschafft pünktlich mit B die Miete an Vermieter X zu bezahlen.

Seit ein paar Monaten ist Person A auch wieder gesund, hat eine geregelte Arbeit gefunden und möchte gerne in der alten Wohnung wohnen bleiben.

Person B ist an Vermieter X herangetreten, weil Person B aus dem Mietvertrag heraus möchte.

Vermieter X sagt, ok , der Vertag kann vorhergehend gekündigt werden, nur würde er an Person A nicht vermieten, da ihm das Risiko

(aufgrund der letzjährigen Krankheit von Person A)

zu groß wäre und er als Vermieter seine Miete nicht bekäme. (Es liegen bisher 2 Monatsmieten beim Vermieter als Kaution, dass würde auch zukünftig so bleiben).

Nun die Frage: Muß A jetzt auch gegen seinen Willen ausziehen oder kann er zumindest solange in der Wohnung wohnen bleiben iwe der Mietvertrag normalerweise laufen würde, hauptsache die Miete wird immer pünktlich bezahlt.

Oder könnte der Vermieter den Vertrag einseitig von seiner Seite kündigen und A säße auf der Straße?

Ich würde mich über Eure geschätzten Meinungen freuen.

Grüße roger61267

Hallo und Guten Morgen liebe WWW-ler,

folgenden Fall einmal angenommen:
Person A und Person B haben gemeinsam eine Wohnung von
Vermieter X angemietet. Der Mietvertrag läuft über 3 Jahre,
die hälfte der Mietzeit ist jetzt um.

Weil das Zwischenmenschliche zwischen Person A + B nicht mehr
so klappt, will Person B jetzt ausziehen. Da in der bisherigen
gemieteten gemeinsamen Wohnung sehr viel investiert wurde und
die Lage einfach traumhaft ist, möchte Person A hier wohnen
bleiben.

Person A war im vergangenen Jahr sehr krank, aber hat es aber
trotzdem immer geschafft pünktlich mit B die Miete an
Vermieter X zu bezahlen.

Seit ein paar Monaten ist Person A auch wieder gesund, hat
eine geregelte Arbeit gefunden und möchte gerne in der alten
Wohnung wohnen bleiben.

Person B ist an Vermieter X herangetreten, weil Person B aus
dem Mietvertrag heraus möchte.

Vermieter X sagt, ok , der Vertag kann vorhergehend gekündigt
werden, nur würde er an Person A nicht vermieten, da ihm das
Risiko

(aufgrund der letzjährigen Krankheit von Person A)

zu groß wäre und er als Vermieter seine Miete nicht bekäme.
(Es liegen bisher 2 Monatsmieten beim Vermieter als Kaution,
dass würde auch zukünftig so bleiben).

Wenn beide Parteien gemeinsam die Wohnung gemietet haben, müssen beide Parteien die Wohnung kündigen; kündigt nur A oder nur B ist die Kündigung nicht wirksam, es sei denn, der Vermieter würde dies ausdrücklich anerkennen.

Der Vermieter muß auch nicht darauf hinweisen, dass im Falle der Kündigung nur durch A oder nur durch B die Kündigung nicht wirksam ist.

Nun die Frage: Muß A jetzt auch gegen seinen Willen ausziehen
oder kann er zumindest solange in der Wohnung wohnen bleiben
iwe der Mietvertrag normalerweise laufen würde, hauptsache die
Miete wird immer pünktlich bezahlt.

Beide müssen ausziehen, wenn das Mietverhältnis frist- und formgerecht gekündigt wurde; also wenn A und B den Mietvertrag unterschrieben haben, müssen A und B kündigen, es sei denn, der Vermieter würde ausdrücklich und freiwillig sich mit der Kündigung von A oder B einverstanden erklären. Wenn aber A gegen den Willen von B oder B gegen den Willen von A kündigt, geht das auch nicht, denn Aund B Mieter= Aund B gemeinsam kündigen.

Oder könnte der Vermieter den Vertrag einseitig von seiner
Seite kündigen und A säße auf der Straße?

Vermieter kann kündigen innerhalt der im Mietvertrag geregelten Fristen, muß aber dann A und B kündigen; kann dann natürlich nach Beendigung des Mietverhältnis mit B einen neuen Mietvertrag vereinbaren.
Achtung , weil wichtig:
Wenn A oder B auszieht und der Andere in der Wohnung weiter wohnen bleibt, ist der, der ausgezogen ist, weiterhin dennoch Mieter mit allen Rechten und Pflichten (also auch Mietzahlung), solang das Mietverhältnis nicht beendet wurde und dies geht bitte bitte bitte nur mit Zustimmung des Vermieters schriftlich, denn im Streitfall ist eine mündliche Zusage des Vermieters 0 Wert.
mfg
peter:wink:

Ich würde mich über Eure geschätzten Meinungen freuen.

Grüße roger61267

Hallo Peter, Guten Tag, selbstverständlich auch an die bisher Mitlesenden

vielen Dank für Deine ausführliche exzellente Erklärung. Es sind für den Betreffenden damit alle bisher noch unklaren Passagen beantwortet.

Viele Grüße

roger61267

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Hallo,

ungeachtet der HInweise von Peter. Bitte beachten, dass ohne Angabe eiens Grunde seit 2001 ein befristeter Mietvertrag nicht gültig ist. Hier ist also auch zu klären, ob der Vertrag nicht ohnehin mit drei Monaten gekündigt werden kann. Den Rets hat Peter erklärt.

Gruss Günter

folgenden Fall einmal angenommen:
Person A und Person B haben gemeinsam eine Wohnung von
Vermieter X angemietet. Der Mietvertrag läuft über 3 Jahre,
die hälfte der Mietzeit ist jetzt um.

Weil das Zwischenmenschliche zwischen Person A + B nicht mehr
so klappt, will Person B jetzt ausziehen. Da in der bisherigen
gemieteten gemeinsamen Wohnung sehr viel investiert wurde und
die Lage einfach traumhaft ist, möchte Person A hier wohnen
bleiben.

Person A war im vergangenen Jahr sehr krank, aber hat es aber
trotzdem immer geschafft pünktlich mit B die Miete an
Vermieter X zu bezahlen.

Seit ein paar Monaten ist Person A auch wieder gesund, hat
eine geregelte Arbeit gefunden und möchte gerne in der alten
Wohnung wohnen bleiben.

Person B ist an Vermieter X herangetreten, weil Person B aus
dem Mietvertrag heraus möchte.

Vermieter X sagt, ok , der Vertag kann vorhergehend gekündigt
werden, nur würde er an Person A nicht vermieten, da ihm das
Risiko

(aufgrund der letzjährigen Krankheit von Person A)

zu groß wäre und er als Vermieter seine Miete nicht bekäme.
(Es liegen bisher 2 Monatsmieten beim Vermieter als Kaution,
dass würde auch zukünftig so bleiben).

Nun die Frage: Muß A jetzt auch gegen seinen Willen ausziehen
oder kann er zumindest solange in der Wohnung wohnen bleiben
iwe der Mietvertrag normalerweise laufen würde, hauptsache die
Miete wird immer pünktlich bezahlt.

Oder könnte der Vermieter den Vertrag einseitig von seiner
Seite kündigen und A säße auf der Straße?

Ich würde mich über Eure geschätzten Meinungen freuen.

Grüße roger61267

Hallo,
hier muss ich mal wiedersprechen! Man kann auch heutzutage noch Mietverträge für einen bestimmten Zeitraum abschließen! Ob nun 3 oder mehr Jahre spielt dabei überhaupt keine Rolle. Wenn die hälfte der Mietzeit vorbei ist, ist sowieso in 1,5 Jahren schluss. Wenn der VM die Mieter vorzeitig aus dem Vertrag lässt, ist das schon sehr kulant vom VM. Er kann nähmlich auf die volle Vertragserfüllung bestehen. Wenn Person A dort wohnen bleiben möchte, sollte er sich mit Person B einig werden, und ggf. eine schriftliche Vereinbarung mit Person B über die Weiternutzung der Wohnung treffen. Dann kann Person A noch für den Rest der Mietdauer dort wohnen bleiben. So wie ich es verstanden habe würde der VM diesen Mietvertrag ohnehin nicht verlängern. Dann ist halt schluss, und man kann nichts dagegen machen.

Schönen Feierabend wünscht
Andreas