Mietvertrag WG Trennung

Hallo an alle,

ich habe da ein kleines Problem… Ich bin vor 1 Monaten aus meiner alten WG ausgezogen, da wir zu zweit als Hauptmieter eingetragen waren, mussten wir ein Schriftstück aufsetzen das der Vermieter sowie der Zweite Vertragspartner damit einverstanden ist das ich aus dem Vertrag austrete. Es gab kein Streit, alle Parteien waren sich einig. Wir haben vereinbart, dass die Vertragspartnerin meine Kaution an mich auszahlt, leider haben wir vertraglich keine Frist gesetzt. Jetzt kommt die eigentliche Frage: Ich bin ab dem 1.5 aus dem Mietvertrag ausgeschieden, welche rechte hat Sie bzw: wie lange darf sie meine Kaution einbehalten ?

Sie schrieb mir, ich soll mir nicht ins Hemd machen, ich würde schon irgendwann die Kaution bekommen, sie hat das recht die Kaution bis zu einem Jahr einzubehalten…

Vielen dank an alle Antworten, und noch ein schönes Wochenende.

Hallo an alle,

ich habe da ein kleines Problem…

Ja, du hast nämlich FAQ 1129 nicht beachtet, und deine Frage wird deswegen bald gelöscht werden und aus gleichem Grunde kaum brauchbar Antworten erhalten.

sie hat das recht die Kaution bis zu einem Jahr einzubehalten…

Sie ist auf jeden Fall nicht deine (ehemalige) Vermieterin. Da verwechselt sie wohl was.

Viele Grüße

Hallo,

es ist überall zu lesen, dass die Kaution bei Beendigung eines Mietverhältnisses mit der Nebenkostenabrechnung und deren Nachzahlung erst erstattet werden müsste, es sei denn, es wurde schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen.
Rechenbeispiel?
Nebenkostenabrechung 2013 im Januar 2014, dann käme die Kaution im Frühjahr 2014 zur Auszahlung oder der ehemalige Mieter lässt auf seine Kosten eine Zwischenabrechnung erstellen.

si

Hallo Seni

Leider wird der Thread eh wegen FAQ:1129 gelöscht, die du aber selbst scheinbar auch nicht verstehst, denn sonst würdest du nicht antworten.

Aber dennoch:
keine Ahnung wo du das angeblich liest (kannst du überhaupt lesen?)
aber das:

es ist überall zu lesen, dass die Kaution bei Beendigung eines
Mietverhältnisses mit der Nebenkostenabrechnung und deren
Nachzahlung erst erstattet werden müsste,

Ist wie fast alle deine Postings kompletter Blödsinn.

Die Nebenkostenabrechnung ist vom Vermieter bis zum „Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums“ zu erstellen und mitzuteilen. § 556 BGB

Beispiel? „ab dem 1.5 aus dem Mietvertrag ausgeschieden“
Also: Bis spätestens 1.5. des Folgejahres muss die Nebenkostenabrechnung mitgeteilt werden.

Die Kaution dagegen _muss_ zurückgezahlt werden sofern die Wohnung ohne Beanstandungen abgenommen wurde bzw. sofern keine Mietrückstände bzw. Nebenkostennachzahlungen anfallen.

Hat also der Vertragspartner keine Beanstandungen oder offene Forderungen kann er lediglich einen Teil (!) der Kaution zur evtl. Begleichung einer Nebenkostenforderung einbehalten.

Bitte Seni lass es endlich!

Gruß
!/!A!/!I

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Langsam glaube ich ja, du bist ein Troll, der absichtlich falsche Antworten gibt.

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