Hallo,
der potentielle Mieter hat den Mietvertrag zur Unterschrift erhalten. Darin steht jedoch ein Passus, die sogenannte Schufa-Klausel, einschließlich Befreiung vom Bankgeheimnis.
u.a. folgender Wortlaut „…wird er VM auch Daten azf Grund nicht vertragsgem. Verhaltens übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach BDSG nur erf., soweit dies nach der Abwägg der betroff. Interessen zulässig ist. Insoweit wird die Bank … des Mieters sowie ein etwaiges späteres Kreditinstitut zugleich vom Bankgeheimnis befreit.“
Den Mieter wunderts, da er ja schon dem Makler für den Vermieter neben der Mietschuldenfreiheitsbestätigg. eine SCHUFA Einwilligg. zur Datenabfrage erteilt hat. Aber dass nun der VM sogar bei der eigenen (Haus-)Bank anfragen und wohl jegliche Auskünfte bekommen soll, ist skuril. MIeter fühlt sich schon ganz nackig.
So nun angenommen, der Mieter unterschreibt den MV. Dann ist er fortan gläsern für den VM, sowohl Hausbank als auch Schufa kann alle Auskünfte übermitteln. Kann man diesen Passus denn nachträglich widerrufen, ohne den Mietvertrag ansich zu gefährden?
Danke