Kann man als Vermieter einen Mietvertrag zum 01.05.12, der vor 2-3 Wochen geschlossen wurde, widerrufen. Wenn ja, welche Gründe braucht es dazu ?
Hier kann ich leider nicht weiterhelfen
Gruß
Udo
Kann man als Vermieter einen Mietvertrag zum 01.05.12, der vor
2-3 Wochen geschlossen wurde, widerrufen. Wenn ja, welche
Gründe braucht es dazu ?
Hallo Gruenfink,
aus Gründen familiärer, beruflicher finanzieller oder gesundheitlicher Art ist eine ausserordentliche Kündigung durchaus denkbar. Sie sollte aber plausibel und nachvollziehbar sein.
BG
hardy
Kann man als Vermieter einen Mietvertrag zum 01.05.12, der vor
2-3 Wochen geschlossen wurde, widerrufen. Wenn ja, welche
Gründe braucht es dazu ?
Das weiß ich leider auch nicht.
Das kann ich leider nicht beantworten 
Kann man als Vermieter einen Mietvertrag zum 01.05.12, der vor
2-3 Wochen geschlossen wurde, widerrufen. Wenn ja, welche
Gründe braucht es dazu ?
Kann man als Vermieter einen Mietvertrag zum 01.05.12, der vor
2-3 Wochen geschlossen wurde, widerrufen. Wenn ja, welche
Gründe braucht es dazu ?
hallo,
sorry, war im urlaub…
Nein, kann man nicht, man muss die Kündigungsfrist einhalten , es sei denn, der Mieter hat eine schwere Schuld auf sich geladen
lisa
mOIN!
mAn kann den Vertrag unter Beruecksichtigung der Kuendigungsfrist wieder kuendigen.
Ein Widerruf waere nur bei unzumutbaren, groben Maengeln, bei Arglist oder vorsaetzlicher Taeuschung moeglich.
Gruss
MK
Kann man als Vermieter einen Mietvertrag zum 01.05.12, der vor
2-3 Wochen geschlossen wurde, widerrufen. Wenn ja, welche
Gründe braucht es dazu ?