Hallo zusammen,
Meine Lage ist wie folgt. Wir haben einen Mietvertrag unterschrieben (beim Makler) nach Besichigung der Wohnung. Keine 24h später haben wir es uns anders überlegt. Der Vermieter ist z.Z. im Urlaub (kann also noch nicht unterschrieben haben), der Vertrag wurde vom Makler von uns blanko unterschrieben an das Büro des Vermieters geschickt, wo er nun auf dem Schreibtisch liegt. Kann ich meine Unterschrift eim Vermieter und Makler widerrufen (Beweis VM im Urlaub) und hat der Makler Anspruch auf seine Provision, da der Vertrag ja nie zustande gekommen ist? Besten Dank, Boris
Wenn du binnen einer woche den mietvertrag nicht zurück unterzeichnet erhältst, schreibe dem vermieter mit einwurfeinschreiben, dann du dich an dein angebot zum vertragsabschluss nicht gebunden fühlst. Makler kontaktiere nicht. Makler hat provision verdient, wenn der MV rechtswirksam wurde, alsocvon beiden vertragsparteien unterzeichnet ist. Ein widerruf oder widerruffristen gibt es bei mietverträgen nur bei arglistiger täuschung od. Grobem vorsatz- beides trifft in deinem fallen wohl nicht zu.
Keine Ahnung, kann leider nicht helfen