Mietvertrag widerrufen wegen fehlender Bankauskunft

Angenommen, ein Mietvertrag enthält folgende Vereinbarung:

„Der Mietvertrag kann vom Vermieter widerrufen werden, wenn bis zum (Datum) keine positive Bankauskunft vorliegt.“

Ist diese Vereinbarung wirksam?

Angenommen, der Vermieter erklärt mündlich, dass er selber eine Schufa-Auskunft über den Mieter einholen will. Wenn der Vermieter das bis zum o.g. Datum nicht tut, kann er dann den Mietvertrag widerrufen? (Und später behaupten, der Mieter hätte selber eine Bankauskunft einholen sollen).

Ist „Bankauskunft“ dasselbe wie „Schufa-Auskunft“?

Ich denke eine Bankauskunft ist etwas anderes wie eine Schufa Auskunft. Bankauskunft sagt wahrscheinlich nur aus, ob z.B. Kredite etc. immer vereinbarungsgemäss zurückgezahlt wurden. Schufa Auskunft, ob z.B. mal „irgendetwas“ nicht ordnunggemäss gezahlt wurde, wie Telefonrechnungen, oder sonstiges. Würde mich einfach erst mal an einen Anwalt anwenden, dies wäre am Sichersten!

Hallo,

Ist „Bankauskunft“ dasselbe wie „Schufa-Auskunft“?

Nein,
denn eine Bankauskunft findet meist zwischen Geldinstiuten bzw. Kreditinstituten statt und sind eher allgemein gehalten. Bankauskünfte werden nur aufgrund von Erkenntnissen erteilt, die der auskunftsgebenden Stelle vorliegen z. B. deiner Bank.

Schufa (Auskunft) ist eine zentrale Stelle, wo Banken und Kreditinsitute diverse Informationen hinsenden und für Kunden ein sogenanntes Scoring abfragen können. Damit entscheiden sie, ob du z.B. kreditwürdig bist oder nicht und wie dein Zahlungsverhalten sich darstellt, unter Anderem auch ob ein Offenbarungseid geleistet wurde oder ein Insolvenzverfahren eingeleitet ist.

Gruß

BHShuber