Angenommen, ein Mietvertrag enthält folgende Vereinbarung:
„Der Mietvertrag kann vom Vermieter widerrufen werden, wenn bis zum (Datum) keine positive Bankauskunft vorliegt.“
Ist diese Vereinbarung wirksam?
Angenommen, der Vermieter erklärt mündlich, dass er selber eine Schufa-Auskunft über den Mieter einholen will. Wenn der Vermieter das bis zum o.g. Datum nicht tut, kann er dann den Mietvertrag widerrufen? (Und später behaupten, der Mieter hätte selber eine Bankauskunft einholen sollen).
Ist „Bankauskunft“ dasselbe wie „Schufa-Auskunft“?