Mietvertrag wirksam erst nach Zahlung der Kaution?

Ich habe gehört, dass ein Mietvertrag über Wohnraum erst dann zustande gekommen ist, wenn die 1. Rate der Kaution bezahlt wurde. Ist das richtig oder ist das mal wieder nur ein „Rechtsirrtümer“?

Mathias

Ich habe gehört, dass ein Mietvertrag über Wohnraum erst dann
zustande gekommen ist, wenn die 1. Rate der Kaution bezahlt
wurde. Ist das richtig oder ist das mal wieder nur ein
„Rechtsirrtümer“?

Hallo,

im BGB ist dargestellt, dass die Kaution in drei gleichbleibende Raten gezahlt werden kann. Eine derartige Vereinbarung, dass unter Umgehung der Gesetze erst ein Vertrag zustande kommt, ist unwirksam. Einem Miete rist in soclehn Fällen im Übrigen zu empfehlen, die Kaution in voller Höhe dann auf eine Kautionssparbuch anzulegen und das Geld dem Vermieter nicht persönlich, ob Bar oder auf dessen Bankkonto, zu überwiesen. Hinweis : § 551 BGB. Dort steht auch unter § 551 Abs. 4, dass eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam ist. darunter kann man durchaus die einmalige Zahlung rechnen.

Ein Mietvertrag kommt auf jeden Fall zustande, ob die Kaution bezahlt ist oder nicht. Die Kaution ist nur ein verschwindend geringer Teil eiens Mietvertrages.

Dies ist keine Rechtsauskunft i.S. des RBerG. Dr Hinweis stellt die persönliche Meinung des Autors dar.

Grüsse Günter