Mietvertrag wirksam?

Ist ein Vertrag, speziell ein Mitevertrag, wirksam, wenn er nur mit einem von zwei gleichberechtigten Eigentümern geschlossen wurde? Es lag im konkreten Fall keine Vollmacht vor.

Danke und viele Grüße
Paule Meier

Der Mietvertrag ist unter Umständen nicht erfüllbar, nämlich wenn der zweite Eigentümer nicht mitspielt. Wirksam ist er aber trotzdem, § 311 a Abs. 1 BGB.