Mietvertrag, wohne mit Vermietern zusammen

Liebe/-r Experte/-in für Mietrecht,

ich habe eine Frage zu folgender Situation:
Ich bin vor einer Weile bei meinem Freund und seinen Eltern eingezogen (in deren Wohnungseigentum). Für Kost&Logis habe ich ihnen bisher immer monatlich einen Pauschalbetrag in bar bezahlt. Das Ganze war völlig informell und nur mündlich vereinbart. Jedoch benötige ich jetzt für einen bestimmten Antrag einen Mietvertrag. Da diese Wohnsituation relativ speziell ist (weil meine Vermieter Hauseigentümer sind, ist es ja auch keine Untermiete) bin ich allerdings ziemlich ratlos, wie man einen solchen Mietvertrag gestalten könnte.
Mit meinem Freund zusammen bewohne ich zwei Zimmer, demnächst haben wir auch ein eigenes Bad, des weiteren benutze ich Wohnzimmer, Küche und Bad mit.
Es handelt sich also irgendwo um eine WG, auch wenn ich die einzige bin, die Miete zahlt.
Unglücklicherweise habe ich schon morgen den Termin für den Antrag.

Wissen Sie vielleicht Rat, wie man einen solchen Mietvertrag formulieren könnte?
Vielen Dank im Voraus!!!

Liebe Grüße
Nana

Hallo, kann leider nicht helfen

Hallo, Nana999,

ganz schnell einen Unter- Mietvertrag unterschreiben (unter Verwandten), da der Sohn der Eigentümer das Haus wohl besitzen, Kosten darin aufschlüsseln, also Anteil als Person,plus Nebenkosten, und dann der ARge oder welcher Rechtsgesellschaft auch immer (Finanzamt) aufschlüsseln. Vertrag vorlegen und abwartebn. Da die Räume abgeschlossen sind, eigenes Bad usw. dürfte die AGge uznd das Finanzamt das anerkennen.
Viel Erfolg - Schaddie

Hallo Schaddie,

danke erstmal für deine schnelle Antwort.
Allerdings verstehe ich nicht alles: Wozu muss der Sohn mit seinen Eltern einen Unter-Mietvertrag abschließen? Mir geht es nur um einen Mietvertrag zwischen mir und den Hauseigentümern (mit denen bin ich nicht verwandt). Auch verstehe ich nicht, was das mit einer Rechtsgesellschaft oder dem Finanzamt zu tun hat. Ich brauche den Mietvertrag für einen Antrag auf Arbeitslosengeld II, da die sehen wollen, wie viel Geld für Miete ich benötige und ob das angemessen ist usw.

Gruß
Nana

Hallo Nana,

wegen der Eile bei dir hier in Kürze. Wenn du eine Schriftform suchst, schau in Stern.de und schreib dir was raus, Was du gemietet hast wäre ein Raum möbliert und mit den entsprechenden Nebenkosten für Wasser, Licht, Müllabfuhr. evtl. Garagenstellplatz. Ein Mietvertrag muss nicht schriftlich abgeschossen werden. Nimm deine Bankauszüge mit, aus denen sich ergibt, welche Summe du monatlich zahlst. Lass dir dann von der Mitarbeiterin erklären, was genau sie benötigt. Unterlagen nachreichen kannst du jederzeit. Bei Behörden zählt das Datum des Antrags. Lass die Verköstigung erstmal außen vor.

Ich drück dir die Daumen.

LG zwillingsjungfrau

Hallo, Nana,

nicht der Sohn, sondern du musst den Untermietvertrag abschließen. Da du mit dem Sohn zusammenlebst, könnte sonst bei der Berechnung des Arbeitsosengeldes sein Verdienst hinzugezogen werden. Also entweder mit den Eltern, denen das Haus gehört, oder noch besser, mit deinem Freund einen Untermietvertrag abschließen und darin die Kosten für Miete und Nebenkosten aufschlüsseln. Hatte einen Fall in der Familie, in dem es nur so ging, um Arbeitslosengeld zu bekommen. Ich nehme an, alles geht über die ARGE und die handhabt das manchmal ziemlich eng.
Alles Gute- Schaddie

Hallo, Nana!
Ich habe im Internet etwas recherchiert. Sieh mal unter: www.gegen-hartz.de/hartz4, nach. Da steht alles zu Bedarfsgemeinschaft( die die ARGE unterstellt, wenn man zusammenlebt) und wann kein Arbeitslosengeld gezahlt wird, beziehungsweise nur ein gekürztes gezahlt wird.
Gruß
Schaddie

Hallo liebe Nana, sorry, ich bin erst jetzt on gegangen und hoffe das es noch reicht und hoffe ich konnte ein wenig weiterhelfen. Siehe unten einen schönen Tag und alles Liebe
Lg Christina

Wohnungs-Mietvertrag
Der (Die) Vermieter----------------
wohnhaft in-------------------------
und der die Mieter ----------------
schließen folgenden Mietvertrag:
§ 1 Mieträume

  1. Im Hause ______________________________________________________________________
    (Ort, Straße, Haus-Nr., Etage)
    werden folgende Räume vermietet:
    _______Zimmer, _______Küche/Kochnische, _______Bad/Dusche/WC, _______Bodenräume /
    Speicher Nr. _______ , _______Kellerräume Nr. _______
    _______Garage / Stellplatz, ______Garten, _______gewerblich genutzte Räume
  2. Der Mieter ist berechtigt, Waschküche, Trockenboden / Trockenplatz, ________________ gemäß
    der Hausordnung mitzubenutzen.
  3. Dem Mieter werden vom Vermieter für die Mietzeit ausgehändigt:
    ______Haus-, ______Wohnungs-, ______Zimmer-, ______Boden-/Speicher-, ______ Garagen-
    Schlüssel.
  4. Die Wohnfläche beträgt _______qm.
  5. Die Wohnung ist eine Eigentumswohnung. ja nein
    § 2 Mietzeit
    Das Mietverhältnis beginnt am: ________________, es läuft auf unbestimmte Zeit.
    Die Vertragspartner streben ein längerfristiges Mietverhältnis an, deshalb sind Eigenbedarfs- und
    Verwertungskündigungen des Vermieters für _______Jahr(e) ausgeschlossen.
    Die Kündigungsvoraussetzungen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den
    vertraglichen Absprachen (siehe §§ 8, 17 bis 22 dieses Mietvertrages.)

§ 3 Miete

  1. Die Miete beträgt monatlich: ______________Euro.
    in Worten: ______________________________________________________________Euro.
    Die Vertragsparteien vereinbaren, dass die Miete für den Zeitraum von __________Jahren nicht –
    erhöht wird.
    Mieterhöhungen und alle anderen Erklärungen, die Vertragsänderungen betreffen, muss der
    Vermieter schriftlich abgeben. Soweit gesetzlich zulässig, reicht die Abgabe der Erklärung in
    Textform aus.
    Mit dieser Miete sind sämtliche Betriebskosten bezahlt, soweit sich nicht aus Ziffer 2 etwas
    anderes ergibt.
    Die Wohnung wurde mit öffentlichen Mitteln gefördert und ist deshalb preisgebunden; die Miete
    ist daher auf Grund einer Wirtschaftlichkeitsberechnung ermittelt.
    Die Wohnung wurde öffentlich gefördert. Die Mieterhöhungsmöglichkeiten richten sich nach der
    Fördervereinbarung / Förderzusage in Verbindung mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
    Die höchstzulässige Miete beträgt ____________Euro bis zum ___________ (Ende der Bindung).
    Der Vermieter erteilt dem Mieter alle Auskünfte zur Mietbindung aus der Förderzusage.
  2. Zusätzlich zur Miete bezahlt der Mieter
    a) für Heizung und Warmwasser eine Vorauszahlung in Höhe von ____________Euro monatlich.
    b) für Wasserversorgung, Entwässerung, Müllabfuhr (weitere Betriebskosten hier eintragen:smile:
    ______________________________________________________________________________
    ______________________________________________________________________________
    einen Pauschalbetrag eine Vorauszahlung in Höhe von ___________Euro monatlich.
    Über die Vorauszahlungen wird jährlich abgerechnet. Ist ein Pauschalbetrag vereinbart, erfolgt
    keine Nachforderung.
  3. Der Gesamtbetrag der Miete in Höhe von monatlich ___________Euro ist auf das Konto _______
    ______________________________________________________________________________
    des Vermieters zu zahlen.
  4. Der Vermieter versichert, dass im Durchschnitt der letzten zwei Abrechnungsperioden Heizkosten
    für das gesamte Objekt von nicht mehr als monatlich _____________Euro/qm angefallen sind.

Soweit der Mieter weitere Betriebskosten zusätzlich zur Miete bezahlt, versichert der Vermieter,
dass der vereinbarte Vorauszahlungsbetrag ausreicht, die voraussichtlich entstehenden Kosten
auszugleichen.
§ 4 Verteilung und Abrechnung der Heiz- und Betriebskosten

  1. Soweit Vorauszahlungen vereinbart wurden gilt folgendes: Sind bei den Kosten für Heizung und
    Warmwasser die Grundsätze über die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung maßgeblich,
    werden die Kosten des Betriebes der zentralen Heizungsanlage und der zentralen
    Warmwasserversorgung anteilig auf die Mieter des Hauses umgelegt.
  2. Die Gesamtkosten für Heizung und Warmwasser werden zu 50 % nach Wohnfläche (qm-Zahl) und
    zu 50 % nach dem festgestellten Wärmeverbrauch umgelegt, soweit nicht nachstehend ein anderer
    nach der Heizkostenverordnung zulässiger Verteilerschlüssel gewählt wurde.
  3. Auf Grund des guten energetischen Zustandes des Gebäudes erfolgt eine Verteilung der Heiz- und
    Warmwasserkosten zu __________% (30 % oder 40 %) nach Wohnfläche zu _________% (70 %
    oder 60 %) nach Verbrauch.
  4. Andere Betriebskosten werden verbrauchsabhängig oder verursachungsabhängig abgerechnet,
    soweit sie entsprechend erfasst werden. Anderenfalls erfolgt die Abrechnung über
    die Betriebskosten nach dem Anteil der Wohnfläche;
    die Betriebskosten für Wasserversorgung, Entwässerung und Müllabfuhr nach
    Personenzahl.
  5. Über die Heiz- und Betriebskosten wird einmal jährlich innerhalb angemessener Frist abgerechnet.
    Der Abrechnungszeitraum endet jeweils zum __________________.
  6. Der Vermieter kann eine Nachzahlung auf die Heiz- und Betriebskosten nur verlangen, sofern er
    spätestens 12 Monat nach Ende des Abrechnungszeitraumes dem Mieter durch schriftliche
    Abrechnung nachweist, dass die Vorauszahlungen auf die Betriebskosten nicht ausgereicht haben.
    Ergibt sich ein Guthaben aus der Abrechnung für den Mieter, wird dies unverzüglich ausgezahlt.
    Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen darf der
    Vermieter nicht vornehmen. Einwendungen des Mieters gegen die Abrechnung müssen dem
    Vermieter spätestens 12 Monate nach Zugang der Abrechnung mitgeteilt werden.
  7. Nachforderungen des Vermieters werden 4 Wochen nach Zugang der ordnungsgemäßen
    Abrechnung fällig. Der Vermieter gewährt dem Mieter Einsicht in die Berechnungsunterlagen.
    Gegen Erstattung angemessener Kopier- und Portokosten kann der Mieter verlangen, dass ihm
    Kopien der Berechnungsunterlagen zugesandt werden.
  8. Über- oder unterschreiten die Vorauszahlungen die tatsächlichen Kosten, so kann jede
    Vertragspartei die Vorauszahlung auf einen angemessenen Betrag anpassen.
    § 5 Versorgung mit Heizung und Warmwasser
  9. Der Vermieter muss die Sammelheizung, soweit es die Witterung erfordert, mindestens aber in der
    Zeit vom 15. September bis 15. Mai in Betrieb halten. Eine Temperatur von mindestens 20°C bis
    22°C zwischen 6.00 und 24.00 Uhr in den beheizbaren Räumen ist zu erreichen. Nachts sind 18°C
    ausreichend.
  10. Warmwasser muss der Vermieter Tag und Nacht zur Verfügung stellen.
  11. Die Ausgliederung der Heizungs- und Warmwasserversorgung auf einen Drittbetreiber ist nur mit
    Zustimmung des Mieters zulässig. Bei Leistungsstörungen kann der Mieter dem Vermieter
    gegenüber auch in diesem Fall die mietrechtlichen Gewährleistungsansprüche geltend machen
    § 10 Nutzung der Mieträume, Untervermietung
  12. Der Mieter kann jederzeit Ehegatten, Familienangehörige oder Lebenspartner, die mit dem Mieter
    einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führen wollen, in die Wohnung aufnehmen,
    wenn diese dadurch nicht überbelegt wird. Bei Auszug des Mieters haben die vorstehend
    genannten Personen, wenn sie ihren Lebensmittelpunkt in der Wohnung hatten, das Recht, den
    Vertrag für sich alleine fortzuführen, wenn der Mieter zustimmt und nicht im Einzelfall ein wichtiges
    Interesse des Vermieters entgegensteht.
  13. Der Mieter darf die Wohnung nur mit Erlaubnis des Vermieters untervermieten. Der Vermieter
    muss dies erlauben, wenn für den Mieter nach dem Abschluss des Vertrages ein berechtigtes
    Interesse daran besteht, einen Teil bzw. die ganze Wohnung einem Dritten zum Gebrauch zu
    überlassen. Dies gilt nicht, wenn die Wohnung durch die Untervermietung überbelegt würde oder
    wenn in der Person des Untermieters ein wichtiger Grund für die Verweigerung vorliegt.
  14. Ist die Wohnung an eine Wohngemeinschaft vermietet, ist der Wechsel bzw. das Ausscheiden
    einzelner Mitglieder dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
  15. Eine Berufsausübung in der Wohnung ist dann genehmigungspflichtig, wenn hierdurch erhebliche
    Interessen der Nachbarn oder des Vermieters berührt werden. Telearbeit und nicht störende
    Betätigungen sind ohne Genehmigung zulässig

Hallo Christina,
die haben zum Glück nun doch keinen Mietvertrag verlangt, vielleicht findet dein Vorschlag aber mal in der Zukunft Anwendung, vielen Dank dafür!!
LG Nana

Hallo Schaddie,
danke für den Tipp. Mein Ausgangsproblem ist jetzt insofern aufgehoben, dass doch kein Mietvertrag verlangt wird, Mietkostenbescheinigung hat gereicht. Eine Bedarfsgemeinschaft bilde ich keine mit meinen Mitbewohnern, davon konnte ich die Behörde auch überzeugen :smile:
LG Nana

Hallo zwillingsjungfrau,
vielen Dank für deine schnelle Antwort, die war ziemlich hilfreich für mich. Es wurde tatsächlich doch kein schriftlicher Mietvertrag gefordert, Mietkostenbescheinigung und Kontoauszüge und so haben genügt. Die Verköstigung habe ich auch wie geplant außen vor gelassen. Unterlagen nachzureichen - kein Problem, da hattest du Recht. :smile:
LG Nana

Hi Nana, ich wünsch dir und deinem Partner alles Gute für die Zukunft. Ist auch gut, wenn es ohne Mietvertrag geht, doch du hast recht, lieber bist du gut vorbereitet und musst dann doch nichts präsentieren, als andersrum. Ein schönes Wochenende dir.
LG Christina

Hat sich ja nun erledigt.Wenn nicht nochmal melden

Gruß
LW

Liebe Nana,
gerade bin ich von einer Kurzreise zurück und lese deinen Brief. Es freut mich, dass ich dir helfen konnte.Wenn künftig neue Probleme auftauchen, dann frag mich gerne.

Im übrigen empfehle ich, keinen schriftlichen Mietvertrag abzuschließen. Es könnte irgendwann von Vorteil sein, wenn nichts schriftliches vereinbart wurde.

Liebe Grüße
Ingrid= Zwillingsjungfrau

wer keine wohnung anmietet dem steht kein mietvertrag zu! sozialbetrüger bekommen von mir keine anleitung!

Hi Nana
ehrlichkeit ist eine Zier doch weiter kommt man ohne Ihr…
mach einfach einen Mietvertrag mit den Schwiegereltern in Spee und Ende Gelände…Wer soll das bitte überprüfen. Wenn du zur Behörde gehst dann bitte alleine. Gebeb die Räume an die du bewohnst und das war es…
Gruß Peter

Liebe Nana,

es tut mir leid, das ich das jetzt erst lese.

Die Eltern, deines Freundes haben also ein Haus oder eine große Eigentumswohnung.
Es handelt sich um „Untervermietung“ und kannst du dir in jeden gut sortierten Schreibwarengeschäft einen „Mietvertrag zur Untervermietung“ kaufen.
Da steht dann drin, welche Räume von dir (als Mieterin) allein zur Verfügung stehen und welche Räume gemeinschftlich genutzt werden.
Meiner Meinung, sollte dein Freund - auch wenn der der Sohn deiner Vermieter ist - sollte in dem Vertrag aufgenommen werden und dem entsprechend sich an der Miete beteidigen.
Ihr lebt ja in einer eheähnlichen Gemeinschaft
(gilt bei Untermiete / WG-Zimmer)daher ist eine Kostensplittung sinnvoll.

Ich hoffe du hast etwas gefunden, was dir weiter geholfen hat.

sonnige Grüße Kaffee

Liebe Nana,

leider kann ich hierzu nichts sagen. Ich hoffe, jemand anders kann weiterhelfen.

Beste Grüße
Karin Rufaut