Liebe/-r Experte/-in,
A+B haben gestern einen Mietvertag bei einer großen Baugenossenschaft für eine Wohnung unterschrieben. Morgen schicke sie einen Brief per Einschreiben, dass sie von dem Mietvertrag zurücktreten möchten. Das Mietverhältnis würde erst zum 1.9.2010 beginnen. Sie wollen keinen Ärger haben und es tut ihnen sehr leid!!! Es gab noch keine Schlüsselübergabe und es wurde noch gar kein Geld überwiesen. Was für Probleme können auf sie zukommen? Oder kann es auch sein, dass A+B alles richtig gemacht haben und die 14 Tage Frist eingehalten haben (eine Bekannte, die bei einer Baugenossenschaft in Frankfurt arbeitet, meinte, dass man 14 Tage hätten)? Stimmt das?
Vielen Dank
Morgen = 9.6.2010
Bei einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende wäre die Kündigung dann zum 30.09.2010 wirksam. Theoretisch könnte der Vermieter meines Erachtens eine Monatsmiete aus dem Vertrag einfordern. Allerdings nur, wenn er die Wohnung nicht anderweitig vermietet.
A + B haben den Mietvertrag mit Wirkung zum 30.09.2010 gekündigt, wenn der Mietvertrag nicht eine kürzere Kündigungsfrist vorsieht.
Hallo,
alles richtig gemacht haben und die 14 Tage Frist eingehalten
haben (eine Bekannte, die bei einer Baugenossenschaft in
Frankfurt arbeitet, meinte, dass man 14 Tage hätten)? Stimmt
das?
nein, denn ein solch generelles (gesetzliches) Rücktrittsrecht ist ein berühmter Volksirrtum. Das gibt es nur in best. Fällen z. B. bei Fernabsatzverträgen oder sog. Haustürgeschäften.
FAQ:1241 und FAQ:1240
A + B haben den Mietvertrag mit Wirkung zum 30.09.2010
gekündigt, wenn der Mietvertrag nicht eine kürzere
Kündigungsfrist vorsieht,
oder aber ein Kündigung vor Beginn des Mietverhältnisses vielleicht ausgeschlossen wurde