Hallo zusammen, mein Sohn und seine Freundin ziehen in eine andere Stadt. Da beide studieren haben mein Mann und ich , wie in der vorigen Wohnung auch, eine Mietbürgschaft übernommen. Jetzt will der neue Vermieter jedoch das mein Mann und ich auch als Mieter im Mietvertrag stehen. Warum wird so was verlangt, und ist das rechtens?
Hi,
der „Vermieter“ will sich absichern, dadurch, dass bei Ausfall der Zahlungen durch den "Primär"mieter immer noch jemand da ist, der zahlen muss. Bei mehreren genannten Mietern darf sich der Vermieter nämlich aussuchen, wer zahlen soll…
Gruß
Ξ
PS Das ist leider eine Unart, die in den letzten Jahren vermehrt aufgekommen ist, nach meiner Meinung oftmals auf Anraten der ach so seriösen „Immobilienmakler“. Ich hab das selbst bei 5 verschiedenen Maklern im Rhein-Main Gebiet vor 2 Jahren erfahren; nicht für mich, aber ich sollte bürgen! was ich allerdings nicht getan habe. Die Vermieter wussten teilweise nichts davon.
Bürgschaften bei Vermietung von Wohnraum werden in der Regel als nichtige angesehn. Denn durch die 3 Moantsmieten Kaution ist das Sicherungsinteresse des Vermieters gewhart. Eine zusätzliche Bürgschaft wird daher als übersicherung angesehen, ausser diese wurde vom Bürgen freiwillig getätigt.
Problem für den vermieter ist dieses Freiwillig zu belegen.
Daher ist es einfacher einen Mietvertrag mit mehren Parteien zu machen. Denn jeder Mieter haftet gesamtschuldnerisch.
Vielen Dank für deine Antwort.
Lieben Dank für die Antwort.