Mietvertrag zusammen mit Mietaufhebungsvertrag

Eine Mieterin die 30 Jahre in einer Wohnung wohnt hat zu ende Februar gekündigt.
Nun hat sie sich gemeldet und wünscht eine Verlängerung bis Ihre neue Wohnung (vorauss.1Jahr)bezugsfertig ist.
Man könnte Ihr einen neuen Mietvertrag anbieten und dazu gleichzeitig einen Mietaufhebungsvertrag der sicherstellt das Sie bestimmt nach 1 Jahr auszieht.
Den alten Vertrag soll nicht verlängern werden, da der uralt und sehr ungünstig ist.
Ein Überlassungsvertrag wurde gesagt sollte besser nur für wenige Monate abgeschlossen werden weil er sonst ungültig ist.
Kann man das machen: Mietvertrag und Mietaufhebungsvertrag gleichzeitig oder ist das anfechtbar?
Danke für die Hilfe

Eine Mieterin die 30 Jahre in einer Wohnung wohnt hat zu ende
Februar gekündigt.

=>Der alte Mietvertrag endet also ende Februar.

Nun hat sie sich gemeldet und wünscht eine Verlängerung bis
Ihre neue Wohnung (vorauss.1Jahr)bezugsfertig ist.

=>Einfach einen neuen Mietvertrag erstellen der ab März auf 1 Jahr befristet ist.

und mit welchem befristungsgrund? falls du keinen findest, gebe ich dir 2 ideelle minussterne, da der mietvertrag dann auf unbesimmte zeit geschlossen gilt, d.h. der vermieter kann nur im falle eines gesetzlichen kündigungsgrundes kündigen…

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Ich würde einen ganz normalen Mietvertrag abschließen und mir gleichzeitig eine Kündigung zum xxxx unterschreiben lassen.
Wenn die Mieterin nicht ausziehen will zu diesem Termin, dann zieht sie nicht aus. Dann muss man so oder so Räumungstitel erwirken.

vnA

Hi Hendrik,

da der mietvertrag dann
auf unbesimmte zeit geschlossen gilt, d.h. der vermieter kann
nur im falle eines gesetzlichen kündigungsgrundes kündigen…

ein Anwalt hat mir in einem aehnlich gelagerten Fall im Jahre 98 (Mietvertrag 1 1.11.91 bis 31.12.97, Mietvertrag 2 ab 1.1.98) mal gesagt, dass dieses offensichtlich nur eine Verlaengerung des ersten Vertrages darstellt und somit -zumindestens damals- beide Vertraege bzgl. der Kuendigungsfrist zusammengezaehlt werden und somit nicht nur 3 Monate sondern 6 oder 9 Monate Kuendigungsfrist vorlaegen … (fuer den Mieter)

Waere das heute bei dem zweiten Vertrag auch noch so?

Gruss
n.

Indem die Frau die Kündigung zum ersten März nächsten Jahres bei Vertragsabschluss unterschreibt.

und mit welchem befristungsgrund? falls du keinen findest,
gebe ich dir 2 ideelle minussterne, da der mietvertrag dann
auf unbesimmte zeit geschlossen gilt, d.h. der vermieter kann
nur im falle eines gesetzlichen kündigungsgrundes kündigen…

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das dürfte kaum mit § 575 abs.4 bgb vereinbar sein.
denn dadurch könnte der vermieter, der von anfang an in der besseren situation ist, stets auf eine -fakische- zeitliche befristung hinwirken und § 575 abs.1 bgb mühelos umgehen.

ein höchst rechtsunsicherer tipp für den vermieter.

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Ich würde einen ganz normalen Mietvertrag abschließen und mir
gleichzeitig eine Kündigung zum xxxx unterschreiben lassen.
Wenn die Mieterin nicht ausziehen will zu diesem Termin, dann
zieht sie nicht aus. Dann muss man so oder so Räumungstitel
erwirken.

ich habe zwar gerade keinen kommentar zur hand, bezweifle aber sehr stark, dass man durch eine solche regelung § 575 bgb, der den mieter gerade schützen will, aushebeln kann, vgl. abs.4.

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Ich hatte es nicht erwähnt, aber ich würde natürlich das Datum der Kündigung nicht auf das Datum des Vertragsabschlusses legen, sondern 9 Monate später. Wenn das vom Mieter auszuhebeln wäre, wäre eine Kündigung eines Mieters nicht das Papier wert, auf das sie geschrieben wäre.

vnA

Wie will man beweisen, dass die Kündigung nicht vom [Datum in der Zukunft] ist?
Die Rechtsunsicherheit erschließt sich mir jetzt nicht wirklich.

vnA

naja, die crux an dem vorgehen ist, dass eine solche kündigung unwirksam wäre und der vermieter nur hoffen kann, dass es keiner erfährt. der vermieter weiß letztlich also nicht, ob er glück hat oder nicht.

ein zeuge, der die sache mitbekommt und schon kann sich der vermieter die kündigung in den scheitel schmieren…

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