hallo,
Person A hat an einer Wohnung interesse gehabt und hat einen Besichtigungsterm ausgemacht.
Zu diesem Person A auch und hat gesagt das er die Wohnung gerne nehmen würde und Person A und Neuer Vermieter haben einen Termin ausgemacht das Person A ins Büro kommen soll damit er In die Genossenschaft eintreten kann und die Anteile sollte er auch mit bringen
Jetzt hat Person A jedoch eine Mail geschrieben das er die ganze zeit das gefühl habe das die Wohnung zu klein ist und das er Sie jetzt doch nicht nehmen möchte.
Bei seinem jetztigen Vermieter hat er seine Kündigung zurückgezogen das er in seiner aktuellen Wohnung bleiben kann
Jetzt hat Person A von der Verwaltung auf seine Mailbox gesprochen bekommen das sie über den plötzlichen wandel von Person A entsetzt seien und Sie sich nochmal bei Person A melden wollen aber bis jetzt hat sich keiner mehr Gemeldet bei Person A.
Muss Person A jetzt irgendwas machen oder ist nicht passiert? und hat nichts zu befürchten!?
Hallo,
prinzipiell muss für das Zustandekommen eines Mietvertrags ein solcher unterzeichnet werden. Ist das nicht der Fall, braucht man sich normalerweise keine Sorgen machen.
Natürlich gibt es Einschränkungen durch mündliche Absprachen und ggf. Absichtserklärungen im Schriftverkehr, daher führt, wie immer, kein Weg am Anwalt vorbei.
In diesem Fall sehe ich es jedoch nicht als nötig an, irgendetwas zu unternehmen. Falls die Genossenschaft Geld verlagt, sieht die Sache anders aus.
Grüsse,
d.
Dir ist sicher aber auch klar, dass ein Mietvertrag auch dann zustande kommen kann, wenn nichts Schriftliches und damit nichts Unterschriebenes vorliegt.
Dessen ungeachtet muss dies dann aber bewiesen werden.
Ansonsten stimme ich deinen weiteren Ausführungen zu.
vnA
Hallo vnA,
wie ich schon schrieb, können u.a. mündliche Absprachen meine Aussage einschränken. Im Zweifelsfall (sprich: wenn die Genossenschaft Geld verlangt) sollte jedoch immer ein Anwalt zu Rate gezogen werden.
Grüsse,
d.