meine eltern haben einen zweitwohnsitz,was is wenn sie versterben oder aber den zweitwohnsitz abgeben? kann ich irgendwie den zweitwohnsitzvertrag als tochter übernehmen? müßte ich mich nun schon mit zweitwohnsitz dort anmelden und kann ich als tochter das überhaupt obwohl ich einen eigenen haushalt betreibe und nur meine eltern im mietvertrag stehen? ich hoffe man kann mir hier helfen
Ein Mietvertag hat mit Erst- oder Zweitwohnsitz nichts zu tun.
Die Wohnsitzfrage ist nur für das Einwohnermeldeamt (Meldepflicht) und für das Finanzamt von Interesse (Steuerpflicht). Diese Behörden interessiert nur, wo man haupt- und nebenwohnt. Mehr nicht.
Nicht der Wohnsitz, der Mietvertrag ging, solange du nicht Angehöriger des Haushalts wärst, als Erbe auf dich über, § 564 BGB, kann aber vom Vermieter mit außerordentlicher, gesetzlicher Frist gekündigt werden.
G imager