Mal angenommen, der Mieter eines kompletten Hauses mit Einliegerwohnung schließt über diese Einliegerwohnung einen „Untermietvertrag“.
Allerdings ist dieser Untermietvertrag nicht als solcher bezeichnet, sondern es steht drüber „Mietvertrag“. Vertragspartner A ist als „Mieter“ bezeichnet, Vertragspartner B als „Untermieter“.
Ist dieser Vertrag genau so zu behandeln wie ein Vertrag zwischen „Vermieter“ und „Mieter“?
Wie sieht es mit dem Untermieter aus, wenn der Vertrag zwischen „Vermieter“ (Eigentümer des Hauses) und „Mieter“ (Mieter des kompletten Hauses einschl. Einliegerwohnung) gekündigt wird. Ist damit automatisch auch das Mietverhältnis des Untermieters beendet?
Gruß
S