Mietvertrag zwischen 'Mieter' und 'Untermieter'

Mal angenommen, der Mieter eines kompletten Hauses mit Einliegerwohnung schließt über diese Einliegerwohnung einen „Untermietvertrag“.

Allerdings ist dieser Untermietvertrag nicht als solcher bezeichnet, sondern es steht drüber „Mietvertrag“. Vertragspartner A ist als „Mieter“ bezeichnet, Vertragspartner B als „Untermieter“.

Ist dieser Vertrag genau so zu behandeln wie ein Vertrag zwischen „Vermieter“ und „Mieter“?

Wie sieht es mit dem Untermieter aus, wenn der Vertrag zwischen „Vermieter“ (Eigentümer des Hauses) und „Mieter“ (Mieter des kompletten Hauses einschl. Einliegerwohnung) gekündigt wird. Ist damit automatisch auch das Mietverhältnis des Untermieters beendet?

Gruß
S

Hallo Susanne,

nein, das Untermietverhältnis ist nicht automatisch beendet. Der Vermieter hat allerdings ein Recht auf Herausgabe der Räume.

Im einzelnen bedeutet dies: Der Hauptmieter ist immer dem VM gegenüber verpflichtet. Der VM kann im Grenzfall den Hauptmieter dafür verantwortlich machen, dass er z.B. das Haus nicht vermieten kann, weil noch ein Untermieter in der Einliegerwohnung wohnt. Dann müsste der Hauptmieter z.B. weiterhin Miete zahlen, bis der Untermieter raus ist.

Gruß
Nita