Mietvertrag

Hallo,
wir haben 11. 2009 einen befristeten Mietvertrag für 5 Jahre abgeschlossen, durften aber schon vorher auf das Grundstück, um einen Teich zu bauen.
Im Mietvertrag wurde eingetragen, das bei Auszug 2014 der Teich zurück gebaut werden muß.
Am 11. 2014 wurde ein neuer Mietvertrag unterschrieben für 3 Jahre bis 11. 2017, dieses mal aber ohne diese Klausel das der Teich zurück gebaut werden muss.
Unser Mietvertrag endet also am 31.10. 2017.
Für uns ist nun eigentlich klar, das wir nicht den Teich zurück bauen müssen, oder?

das ist rechtlich ohne weiteres gar nicht möglich. siehe http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/zeitmietvertrag.html
und https://dejure.org/gesetze/BGB/575.html. kannst du das mal näher ausführen?

was steht da genau?

was ist das nun wieder für eine befristung?
und hat eine übergabe/besichtigung stattgefunden? gab es ein protokoll?

Hallo,
es steht im Mietvertrag befristet auf 5 Jahre, mehr nicht.

Es steht, nur das der Teich zurück gebaut werden muß bei Auszug.

Der neue Mietvertrag wurde befristet auf 3 Jahre. Es hat keine Übergabe/Besichtigung stattgefunden und kein Protokoll. Die Vermieterin war/ist immer mal wieder hier auf dem Grundstück und sagt immer nur, „was ist das schön hier, eine richtig schöne Ruheoase“!!

das ist aber weder bei allen VM noch bei allen Mietern angekommen. Früher war das nämlich mal möglich.

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Dann ist das ungültig, ihr habt einen ganz normalen( unbefristeten) Mietvertrag, er endet nicht automatisch! Vermieter muss ihn kündigen, was er nur mit einem berechtigten Grund machen kann, etwa Eigenbedarf.

bei befristeten Mietverträgen (Zeitmietvertrag) muss bei Vertragsschluss ein Befristungsgrund angegeben werden (es gibt nur 3, die im Gesetz genannt werden). Fehlt der Grund, dann ist der Vertrag unbefristet und wenn da 10 Mal drinstehen sollte, „endet ohne Kündigung am 30.11.2017“.

Die Klausel „Teich muss wieder entfernt werden“ bleibt davon unbenommen und gültig.
Wenn man überhaupt ausziehen will.

man braucht es nicht.

MfG
duck313

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Hallo duck313,
na wir haben uns damit abgefunden, das wir ausziehen.
Wichtig für uns wäre zu wissen, ob wir nun den Teich zurück bauen müssen, da es im neuen Vertrag von 11.2014 nicht drinnen steht.

Gruß dragsterrobby

imho nein, zumal der vermieter den zustand offensichtlich akzeptiert hat:

aber denkt dran, rechtzeitig vor auszug schriftlich zu kündigen. es soll schon vermieter gegeben haben (dieser vermutlich nicht, aber wer weiß), denen ziemlich spät eingefallen ist, dass die befristung eigentlich ungültig war.

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Vielen Dank für eure Bemühungen,
das wir den Teich nicht zurück bauen müssen, erspart uns schon eine Menge Zeit, zumal ich in der Zwischenzeit Schwerbehindert bin und mich fast garnicht mehr ohne Hilfe fort bewegen kann.

MfG. dragsterrobby

Bitte beachtet diesen Hinweis:

Wenn die Befristung ungültig ist, dann gilt das auch für EUCH.
Ihr solltet daher sicherheitshalber früh genug den Mietvertrag kündigen!

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Hallo,
vielen Dank, wir werden vorsichtshalber vorher fristgerecht kündigen.
MfG.b dragsterrobby