Mietvertragende

Wenn in meinem Mietvertrag steht das Mietverhältnis endet am 30.9. und verlängert sich um xy Monate wenn das Mietverhältnis nicht zum Ablauf der Mietzeit unter Einhaltung mit einer Kündigungsfrist von 6 Kalendermonaten zum Ablauf eines Kalendervierteljahres von einer Seite gekündigt wird.

Heisst das, dass bis zum 30.3. oder bis zum 30.1. gekündigt werden musss !?

Sowas gilt nicht. Kannst ganz normal jederzeit mit 3-monatiger Frist kündigen.

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MfG