Hallo,
habe meine Mietwohnung am 26.04. per Einschreibenrückschein fälschlicherweise zum 15.08.12 gekündigt. Der Vermieter hat bis heute keine Bestätigung der Kündigung geschickt. Jetzt hat er seit dem 1.6. eine Hausverwaltung beschäftigt wovon wir dann gestern in Kenntnis gesetzt wurden, ich hatte das so verstanden, das er das Haus verkauft hat, daher hab ich dort dann gestern angefragt was mit der Kündigung ist.Der verwalter sagte mir dann die Kündigung könnte ich vergessen da einfalsches datum drin steht und ich müsste jetzt miete bis Ende september zahlen, was ich nicht tuen werde. Hier meine frage hat er recht oder endet das Mietverhältnis dann am 30.08.?
Hallo, das kommt darauf an, was im Vertrag steht. Grundsätzlich steht im Vertrag immer, dass der Mietvertrag mit einer dreimonatigen Frist zum Monatsende gekündigt werden kann, sodass Deine Kündigung unwirksam sein müsste.
wenn du am 26.4.12 gekündigt hast, endet das MV zum frühestens zum 31.7.12. Wenn Du zum 15.8.12 das MV (auch wenn es 15 Tage nach dem 31.7.12 liegt) beendet hast, ist dein Kündigung eben zum 15.8. rechstwirksam. Die ges. K-frist von 3 Monaten ist nicht so auszulegen oder zu verstehen, dass du exakt 3 Monate auf den 3. Werktag der aufzählen musst. due kannst ja auch am 26.4.12 zum 31.12.12 oder 13 oder 14 das MV beenden. Die HV erzählt Dir Müll. Gebe die Whg. am 15.8. zurück und wenn jemand meint, dass du ihm nach dem 15.8. miete schuldest, soll es sich seinen anspruch einklagen. wenn dir am 15.8. kein termin zur rückgabe eingeräumt wird, mache mit einem zeugen ein eigenes protokoll mit zählerständen usw. und gebe die schlüssel bei der HV ab. wenn die schlüssel dort nicht angenommen werden, werfe sie denen mit einem zeugen unter die füße oder in den briefkasten-fertig.