Mietvertrags-Handling

Hallo zusammen,

ich habe eine allgemeine Frage.
Wie ist das mit dem Mietvertrag ?
Angenommen, Mieter und Vermieter unterschreiben den Mietvertrag, dieser wird aber nicht in doppelter Ausführung von beiden unterschrieben, sondern dem Mieter wird eine Kopie des Mietvertrages übergeben.
Ist eine solche Kopie rechskräftig für den Mieter ausreichend oder sollte ein Mietvertrag grundätzlich für jede Partei im Original vorliegen ?

Schöne Grüße an alle

Nixa

Hallo zusammen,

ich habe eine allgemeine Frage.
Wie ist das mit dem Mietvertrag ?
Angenommen, Mieter und Vermieter unterschreiben den
Mietvertrag, dieser wird aber nicht in doppelter Ausführung
von beiden unterschrieben, sondern dem Mieter wird eine Kopie
des Mietvertrages übergeben.
Ist eine solche Kopie rechskräftig für den Mieter ausreichend
oder sollte ein Mietvertrag grundätzlich für jede Partei im
Original vorliegen ?

Hallo,

es ist zwar formal falsch, aber rechtlich zulässig.

Grüsse Günter