Mietvertragsänderung Mieterwunsch

Hallo zusammen,
mal angenommen A + B ziehen als gleichberechtigte Mieter in eine Wohnung, welche im Auftrag der Eigentümer von einer Hausverwaltung verwaltet wird.

Später entscheiden beide einvernehmlich dass B auszieht und A dort weiter wohnhaft bleibt.

Müssen die aus der Mietvertragsänderung entstandenen Berarbeitungs- oder Verwaltungskosten vom Mieter, da es im „Mieterwunsch“ geschieht, getragen werden?

Oder bezahlt diese der Eigentümer da er ja die Hausverwaltung dafür bezahlt bzw. beauftragt?

Hallo!

Meiner Ansicht nach sind das Verwaltungskosten, die der Vermieter tragen muss. Sicherlich, er wird der Verwaltung eine Pauschale zahlen mit der alles abgegolten ist was im Rahmen einer Vermietung anfällt (Änderungen, Mieterwechsel usw.)

MfG
duck313

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So dachte ich auch, dass dies mit unter die Pauschale der Vermieter an die Hausverwaltung fällt.
Die Hausverwaltung ist jedoch der Ansicht, dass es ja ein Mieterwunsch ist und wenn ich 20 mal im Jahr den Vertrag ändern wollen würde müssten die Vermieter ja jedes mal die Verwaltungskosten dafür tragen.

Das ist das „Schicksal“ des Vermieters, es fallen auch Kosten an, dafür hat er Mieteinahmen.
Er hätte es ja nicht hinnehmen müssen, dass ein Mieter ausscheidet.
Hat ja schließlich auch Nachteile, statt 2 an die man sich halten kann, nur noch einer.
Aber wenn er es macht, dann muss er auch die (geringen) Verwaltungskosten zahlen.

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Nein,
der Vermieter muss nicht die Vertagsaenderungskosten immer tragen, sondern nur wenn er zustimmt zur Vertragsaenderung.

Da der Vermieter den Vertrag gar nicht ändern muss, sollte man vielleicht versuchen, sich gütlich zu einigen.

Wenn einer von zweien auszieht, muss eigentlich der komplette Vertrag gekündigt werden. Und der Vermieter ist keineswegs verpflichtet, mit dem weiter Wohnwilligen einen neuen Vertrag zu schließen., schon gar nicht zu alten Konditionen.

Ist der Vertrag also bereits geändert? Dann kann man sich mit der Verwaltung anlegen (ggf mit Nachteilen beim nächsten Wunsch). Ist er das noch nicht, sollte man den Ball lieber flach halten.

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