Hallo zusammen,
mal angenommen A + B ziehen als gleichberechtigte Mieter in eine Wohnung, welche im Auftrag der Eigentümer von einer Hausverwaltung verwaltet wird.
Später entscheiden beide einvernehmlich dass B auszieht und A dort weiter wohnhaft bleibt.
Müssen die aus der Mietvertragsänderung entstandenen Berarbeitungs- oder Verwaltungskosten vom Mieter, da es im „Mieterwunsch“ geschieht, getragen werden?
Oder bezahlt diese der Eigentümer da er ja die Hausverwaltung dafür bezahlt bzw. beauftragt?