Liebe/-r Experte/-in,
habe meine Eigentumswohnung zum 1. Sept. 2010 neu vermietet. Nach Mietvertragsunterzeichnung wünscht nun die neue Mieterin eine Woche früher einziehen zu dürfen.
Möglich wäre es, denn die WHG ist frei.
Muß ich neuen Mietvertrag ausstellen?
Könnte es vertragliche, rechtliche oder Versicherungs - Probleme geben, wenn ich einfach mündlich abgesprochen vorher einziehen lasse?
Was muß ich unbedingt beachten, wenn ich den vorzeitigen Einzug gestatte?
Besten Dank im Voraus!
Geriet
Lassen Sie sich 25 % der vereinbarten Monatsbruttomiete als Nutzungsentgeld für die Woche vorzeitiger Gebrauchsüberlassung der Wohnung überweisen - sonst nichts!
Hallo Geriet,
Sie als Eigentümer und Vermieter können dem Mieter natürlich alles erlauben, was
Ihnen recht ist. Wichtig ist eine ordentliche Übergabe mit Protokoll,
Zählerstandsablesung und Zustandsaufnahme.
Ich als Vermieter würde allerdings darauf bestehen, dass der Mietvertrag dann
auch eine Woche früher beginnt. Wenn der Mieter die Wohnung früher nutzen
möchte, soll er auch dafür bezahlen. Wichtig ist das vor allem wegen der
Betriebskosten. Falls Ihnen das zu kleinlich vorkommt können Sie ihm ja
großzügig die Nettokaltmiete für die eine Woche erlassen.
Grüße aus Berlin
Ihr Wohnungsanwalt
Sehr geehrter Eigentümer, es liegt einzig und allein in Ihrer Entscheidung, wann Sie die Schlüsselübergabe mit der neuen Mieterin vereinbaren. Wenn der MV ab 01.09.2010 gültig ist und die Mieterin vorher einzieht, wir sie ja sicherlich Wasser/Strom/Müll/Heizung/Versicherung/Grundsteuer etc.)in Anspruch nehmen, den Sie dann als „Umlagekosten“ selbst tragen werden(müßten). In diesem Sinn wäre es ratsam, einen Nachtrag zum Mietvertrag zu erstellen, worin Sie die Nebenkosten-Vorauszahlung ab diesem Einzugtag benennen. Es ist sicher nicht erheblich, was für diese eine Woche „anfällt“, sollte jedoch ein Wasserschaden od.ähnliches passieren, sind Sie durch die Versicherungsumlage abgesichert. Bitte lassen Sie sich-falls nicht schon geschehen-, die Hausrat-und Haftpflichtversicherung der Mieterin vorlegen. Auch diese muss bereits zum Einzugstag wirksam sein.
Ihnen ein angenehmes Pfingstfest wünscht
Waldi64
Hallo Geriet,
um allen eventuellen Schwierigkeiten aus dem Wege zu gehen, sollte man eine Gestattungsvereinbarung treffen, in der führe Einzug in Verbindung mit dem Mietvertrag gestattet wird.
Zu prüfen wäre, ob man für die frühere zur Verfügungsstellung der Mietsache ein Entgelt fordert.
des Weiteren sollte man den Stand der Erfassungseinrichtungen für Strom, Wasser ,Heizung et zetera festhalten. Dies kann gleichzeitig mit dem Wohnungsübergabeprotokoll geschen.
Mit freundlichen Grüßen
Willi
Hallo Geriet,
wenn Du Deine Wohnung an einem Nutzer überlässt, schließt Du dadurch immer einen Mietvertrag/ Nutzungsvertrag ab. Bei einem Zeitraum von 1 Woche dürfte es kein Problem sein, es bei der mündlichen Vereinbarung zu belassen. Etwas anderes würde nur gelten, wenn Du dafür Miete haben willst.
Probleme würde ich deshalb nicht erwarten, insbesondere nicht bei einem Zeitraum von 1 Woche.
Vor dem Einzug sollte der Mieter die Kaution und die erste Monatsmiete gezahlt haben. Frei nach dem Motto: Wenn es die Wohnung früher gibt, gibt es auch früher Geld.
Gruß
apfjur
http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de
Hallo Gerhard,
einfach das neue Datum im alten Mietvetrag eintragen, das alte durchstreichen.
Muß ich neuen Mietvertrag ausstellen?
Nein, nur abändern.
Könnte es vertragliche, rechtliche oder Versicherungs -
Probleme geben, wenn ich einfach mündlich abgesprochen vorher
einziehen lasse?
Nein, denn du wirst ja sicherlich auch ein Übergabeprotokoll machen, in dem der Tag des Einzugs genau vermerkt wird.
Was muß ich unbedingt beachten, wenn ich den vorzeitigen
Einzug gestatte?
Das deine Kündigungsfrist ab dem Datum der Übergabe gilt.
Schönen Gruß
Lendzy
Hallo Geriet,
am besten eine sogenannte „Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag“ schriftlich machen. Hineinschreiben, dass der/die Mieter/in eine Woche eher einzieht. Damit sind Sie abgesichert.
Liebe/-r Experte/-in,
habe meine Eigentumswohnung zum 1. Sept. 2010 neu vermietet.
Nach Mietvertragsunterzeichnung wünscht nun die neue Mieterin
eine Woche früher einziehen zu dürfen.
Möglich wäre es, denn die WHG ist frei.
Muß ich neuen Mietvertrag ausstellen?
Hallo,
ich empfehle, immer ein Übergabeprotokoll anzufertigen, das beide Vertragspartner unterzeichnen. Hier kann der frühere Einzugstermin festgeschrieben werden. Es bedarf keiner Vertragsänderung, das Übergabeprotokoll wird Bestandteil des Mietvertrages.
Hier sollte vereinbart werden, dass der Mieter ab dem tatsächlichen Bezugstermin die Verantwortung für die Wohnung hat, alle Kosten zu tragen hat und auch für alles in der Wohnung passierende haftet.
Gruß suver
Könnte es vertragliche, rechtliche oder Versicherungs -
Probleme geben, wenn ich einfach mündlich abgesprochen vorher
einziehen lasse?
Was muß ich unbedingt beachten, wenn ich den vorzeitigen
Einzug gestatte?
Besten Dank im Voraus!
Geriet