mietvertragsänderungen

hallo zusammen,

mein mann und ich haben 2003 einen unbefristeten mietvertrag unterschrieben, 2004 hat der vermieter, auf unsere anfrage, aus einem abstellraum ein badezimmer umbauen lassen.

aus diesem grund verlangte der vermieter die abänderung des mietvertrages von unbefristet auf befristet. ist das eigentlich rechtens??? (Wasser im keller war standart)

zumal es sich um 2 doppelhaus - hälften dreht, eine davon gehört dem sohn, die andere seiner mutter, der vermieterin von uns , die rechnung des bades läuft auf seine haushälfte , in der wir nicht wohnten, die mutter, unsere vermieterin, laut vertrag, hat diesen umbau nicht zugestimmt.

Ist doch auch nicht zulässig oder???
wir haben eine kündigungsfrist von 4 monaten gemacht!!!
ich bitte um rat, was meint ihr

HI
ich verstehe deine Frage und dann doch wieder nicht…
Die Sorgen die du hast sind nicht immer dine Sorgen… Natürlich versucht er Steuerlich was zu drehen indem er seinem Sohn ne Rechnung zukommen lässt die er nicht steuerlich einsetzen kann würdest du ihn anzeigen, hättest du das Vertrauensverhältnis beschädigt also überlege es dir. Auch das mit der Mutter einverstanden oder nicht haben die als Familie zu durchstehen.

Viel wichtiger ist die NUmmer mit dem zeitlich befristeten Mietvertrag. Nein das ist nachdem er unbefristet war nicht zulässig. Er müsste einen driftigen Grund nennen. Eine einfache Investition reicht da nicht aus. Er will natürlich das investierte Kapital durch eine Mieteinahmenabsicherung langfristig garantieren…
Gruß Peter

Hi noch schnell ein Nachtrag…
natürlich gehen auch die 4 Monate für dich nicht in Ordnung da der Gesetzgeber 3 Monate vorgesehen hat. der Vermieter jedoch darf sich jederzeit auch eine längere Kündigungsfrist reinziehen…
Gruß nochmals Peter

Da ist gewaltiger Ärger vorprogrammiert, wenn sich der Eigentümer des Nachbarhauses den Wasserdiebstahl nicht gefallen läßt und Euch das Bad trocken legt - bleibt noch die Standartnässe im Keller! Mein Rat wäre - „ausziehen“!

ja, danke erstmal für die auskunft. hat mir weiter geholfen, aber das mit der kündigungsfristverlängerung muss er uns doch auch schriftlich mitteilen , oder???

der sohn unerer vermieterin hat ja nicht maal eine korrekte wohnungsübergabe durchgeführt. ich habe bilder gemacht und sollte die schlüssel in den briefkasten seiner mutter legen. habe ich mir bestätigen lassen von einer zeugin.

anders geht es ja nicht

hallöchen,

danke für den hinweis mit der investition. kann ich gut gebrauchen.

lg jana

Hi
kein Problem…
… tschüß
Peter

Hi bei Vertägen gilt immer je nach Tragweite des Vertrags eine Formvorschrift. Entweder ist dies gesetzlich vorgeschreiben z.B: immer ewenn Eigentum ohne eine Gegenleitung an eine andere Person weiter gegeben wird. z.B. das Testament, die Bürgschaft die Schenkung… oder weil ein Vertrag lange läuft und der Vertragsschwächere durch die schriftform nochmals gerüttelt wird zu überprüfen was er da unterschreibt, z.B. alle Zeitmietverträge die länger laufen als 1 Jahr, oder die beiden Vertragsparteien haben sich selbst eine schriftform auferlegt. z.B. in einem Mietvertrag in dem irgendwo steht das Veränderungen in diesem Vertrag der Schriftform benötigen. Und dann haben wirschon dein Thema. Sollte dies drinnen stehen so muüssen alle abänderungen schriftlich erfolgen auch eine Kündigung egal was… Das blanke wort reicht da nicht mehr…
Gruß Peter

Hallo, verstehe zwar größtenteils nur Bahnhof in Ihren Formulierungen, aber ich denke dies könnte weiterhelfen: http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

viele Grüße

ob die befristung rechtens ist, kommt auf die umstände und den inhalt der vereinbarung an.
übriges kann nicht beantwortet werdenm weil fragestellung unklar.