Hallo!
Nehmen wir an, A + B haben gemeinsam einen Mietvertrag unterzeichnet. B ist ausgezogen, A wohnt weiterhin in der Wohnung. A + B haben sich darauf geeinigt, dass B nicht mehr im Mietvertrag stehen soll.
Wäre eine solche Formulierung an den Vermieter für diesen Zweck denkbar:
Sehr geehrte blabli,
Nachdem B aus der gemeinsam angemietenen Wohnung ausgezogen ist, möchten A + B im gegenseitigen Einvernehmen den Mietvertrag dahin gehend ändern, dass der er alleinig auf A lautet.
Die Kaution wurde im Feb. 2006 von B gestellt, würde aber, im gegenseitigen Einvernehmen, im Falle eines Auszugs, mit A abgerechnet.
A übernimmt alle Rechte und Pflichten des bisherigen Mietvertrags.
mfg
A + B
Danke für eure Antworten
Nathalie
Hallo,
der Vermieter muss nicht zustimmen und muss B nicht aus dem Mietvertrag entlassen.
Zumindest, sofern sich seit 2003 noch nichts geändert hat!!
Mein Mann steht auch noch im Mietvertrag drin, weil ihn der Vermieter nicht aus dem Vertrag gelassen hat. Somit haftet mein Nochehemann, falls ich die Miete nicht bezahle.
NG Marion
Hallo!
Mein Mann steht auch noch im Mietvertrag drin, weil ihn der
Vermieter nicht aus dem Vertrag gelassen hat. Somit haftet
mein Nochehemann, falls ich die Miete nicht bezahle.
Das würde mir als Noch-Ehemann besonders gefallen…nun ja, es muss ja jeder selbst wissen was er so mitmacht.
Gruß,
Florian.
Hallo,
der Vermieter muss nicht zustimmen und muss B nicht aus dem
Mietvertrag entlassen.
Richtig. An der Vertragsänderung müssten alle drei Parteien mitwirken,
sonst geht´s nicht. Also höflich um Zustimmung bitten.
GRuß - Jaschiii
Hi,
Das würde mir als Noch-Ehemann besonders gefallen…nun ja, es
muss ja jeder selbst wissen was er so mitmacht.
das macht er ja nicht freiwillig mit!!!
Bei mir hat er allerdings Glück, denn ich bezahle meine Miete trotzdem.
Sonst müsste er diese Miete bei mir wieder einklagen.
Soweit ich weiß kann man es versuchen, aus dem Vertrag per Klage rauszukommen. Ich meine gelesen zu haben, dass es nach einigen Jahren wohl möglich sein könnte, eine Entlassung aus dem Vertrag zu erwirken.
Genau weiß ich es aber nicht.
NG Marion
Hallo,
was were wenn B einfach kündigt ?
Klar das umsetzen würde sich schwirig darstellen, aber wie kann man jemanden zwingen weiterhin einen Vertrag zu führen der keinen Sinn mehr ergibt zumindest für B !
Aber wie schon bereits gesagt, wenn A, B und der Vermieter einverstanden sind steht dem wohl nichts im wege.
Gruß
Hallo Florian,
Das würde mir als Noch-Ehemann besonders gefallen…nun ja, es
muss ja jeder selbst wissen was er so mitmacht.
du bist ja Diplom-Jurist. Gibt es denn eine Möglichkeit für ihn?
Falls ja, wie sähe die aus?
Ich wäre dankbar für Tipps.
Marion
Hallo Xaz,
was were wenn B einfach kündigt ?
Die Kündigung wäre unwirksam, da B den gemeinsam mit A geschlossenen Mietvertrag nicht alleine kündigen kann.
Die Kündigung müsste von A und B ZUSAMMEN erfolgen.
Grüße von
Tinchen
Hallo zusammen,
vielen Dank für die Antworten.
Da A + B im Mietvertrag stehen, hat B das Recht auf Zutritt zur Wohnung. Und das ist A überhaupt nicht Recht. Also muss B aus dem Mietvertrag. A geht dann mal zur Mieterberatung.
liebe Grüße
Nathalie
Hiho,
Da A + B im Mietvertrag stehen, hat B das Recht auf Zutritt
zur Wohnung. Und das ist A überhaupt nicht Recht.
das trifft eventuell nur bedingt zu. Handelt es sich um eine eheliche Trennung, kann dir die Wohnung zugesprochen werden.
Also muss B
aus dem Mietvertrag. A geht dann mal zur Mieterberatung.
Das nutzt dir insofern verutlich wenig, weil der Mieterbund auch nichts an der Rechtslage ändern kann. Wenn der Vermieter nicht mitzieht, musst du eben auch kündigen.
Aber es gibt ja auch andere Wege. Z.B. dass B schriftlich auf sein Zugangsrecht zur Wohnung verzichtet und dir die Schlüssel gibt, oder sonstige gütliche Einigungen.
Der richtige Ansprechpartner ist hierfür aber ein Anwalt, nicht der Mieterbund. Ich schätze, dass dies eher zivilrechtliche Dinge sind.
Grüße Marion
Salut!
A geht es lediglich darum, die Dinge zu trennen. A + B haben einen Vertrag bis Feb. 2009 unterschreiben, da der Vermieter wegen Umbaus eine Mietsicherheit haben wollte. A übernimmt nun alle Rechte und Pflichten, will allerdings, dass B nicht wieder nachkarten kann, bzw irgendwelche Ansprüche erhebt. A will keine Gesetze ändern, sondern möglichst auf die sichere Seite.
Schriftlicher Verzicht auf Zugangsrecht hört sich nach einer guten Alternative an! Danke.
Nathalie
Da A + B im Mietvertrag stehen, hat B das Recht auf Zutritt
zur Wohnung. Und das ist A überhaupt nicht Recht.
das trifft eventuell nur bedingt zu. Handelt es sich um eine
eheliche Trennung, kann dir die Wohnung zugesprochen werden.
Also muss B
aus dem Mietvertrag. A geht dann mal zur Mieterberatung.
Das nutzt dir insofern verutlich wenig, weil der Mieterbund
auch nichts an der Rechtslage ändern kann. Wenn der Vermieter
nicht mitzieht, musst du eben auch kündigen.
Aber es gibt ja auch andere Wege. Z.B. dass B schriftlich auf
sein Zugangsrecht zur Wohnung verzichtet und dir die Schlüssel
gibt, oder sonstige gütliche Einigungen.
Der richtige Ansprechpartner ist hierfür aber ein Anwalt,
nicht der Mieterbund. Ich schätze, dass dies eher
zivilrechtliche Dinge sind.
Grüße Marion