Hallo! hat man eigentlich das Recht zum Beginn eines Mietvertrages zu wissen wie genau die Mietnebenkosten am Ende der Periode (Jahresende) abgerechnet werden? Ist der Vermieter per Gesetz verplichtet Auskunft zu geben?
etrusco
Ja, hat man.
Das muss in einem seriösen Mietvertrag von vornherein klar definiert und beschrieben sein. (Mietrecht)
Gruß Weschdl
Hallo,
nicht ganz klar, was Sie meinen, denn im Mietvertrag muss genau stehen, welche Kosten abgerechnet erden.
Abgerechnet werden dürfen die vom Gesetzgeber erlaubten Kosten, es gibt ein Gesetz „Betriebskostenabrechnung“, aber nicht alle vermieter legen alle Kosten um, die möglich wären.
Gruß, Katja
Hallo etrusco,
üblicherweise wird im Mietvertrag u. a. vereinbart,
- wie die Betriebskosten verteilt werden,
- ob und wie hoch die Betriebskostenvorauszahlungen sein sollen
- und welche Kosten enthalten sind (s. Betriebskostenverordnung).
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem BGB, §§ 556 und 566a.
Weitere Fragen beantworte ich gern.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt
Hallo,guten Tag
Der Vermieter ist verpflichtet möglichst nahe an den Nebekosten zu kalkulieren. Ganz genau kann er nicht
eraten, weil alles teurer wird.
mit freundlichenGrüßen a.g.
EIGENTLICH steht die alles im Mietvertrag, WAS (also Grundsteuer, Müll. Wasser Abwaseer…) und WIE (also nach qm oder Personenanzahl…). Lassen Sie sich vom Vermieter vor Unterschrift ein Muster geben aus dem letzten Jahr (den Namen kann er ja schwarz machen oder abschneiden), dann wissen Sie, was auf sIE zukommt.
Alles, was nicht im Vertrag steht, darf er auch nicht abrechnen. So einfach ist das, SIE müssen jetzt nur noch prüfen!
Guten Abend!
Die genaue Höhe der Nebenkosten ist nicht 100% voraus schaubar, aber eine klare Auflistung der abzurechnenden Kosten ist zwingend notwendig. Nur Kosten die klar + einzeln definiert im Mietvertrag enthalten sind, können später abgerechnet werden.
L.G.