Mietvertragsbindung - wie lange (Kündigungsfrist)

Hallo,

folgender Sachverhalt

Mieter X hat zum 1.11.06 einen Mietvertrag abgeschlossen. Dummerweise las er den Vertragstext nicht genau und verplichtete sich zum gegenseitigen Ausschluss der Kündigung für zwei Jahre. Erst danach sei die Kündigung unter Einhaltung der Frist ‚zum Ende des übernächsten Monats‘ möglich.

Wann kommt X aus dem Mietvertrag heraus? Kann X nicht irgendwie bereits vor Ablauf der zwei Jahre kündigen? Also quasi zum 31.10.08 bei Beachtung der 3-Monats-Frist? Wenn nein, wäre die Kündigung wenigstens schon am 31.10.08 möglich oder ist der 1.11.08 dann der erste Termin? Dies würde doch bedeuten, dass X dann erst zum 1.2.09 eine neue Wohnung beziehen könnte?

X kann keinen Nachmieter präsentieren und wird auch bei der Suche keinen Erfolg haben - die Lage der jetztigen Bleibe ist nicht das was sich jedermann wünscht. X wünscht sich nichts mehr, als schnellstmöglich aus dem Mietvertrag auszusteigen - zumal er eine Traumwohnung zum 1.11.08 in Aussicht hat und nur noch den Mietvertrag zu unterschreiben hätte; bis zum 1.01.09 oder 1.02.09 würde der Makler sie jedoch nicht zurücklegen können.

In Erwartung einer Antwort verbleibe ich

mit vielen Grüßen

Oli

Hallo Oliver,

einen Laufzeitvertrag kann ein Mieter nicht ohne triftigen Grund vorzeitig kündigen. Der Mieter und auch der Vermieter kann jederzeit zum Ende des Vertrages ohne Frist kündigen. Der Mieter muß nicht erst das Ende der Laufzeit mit einer zwei-monatigen Kündigungsfist abwarten. Es reicht also durchaus, noch am 31.10. zu kündigen. (Zeugen)

Jede andere Bedingung im Bezug zur Kündigung im Mietvertrag zu Laufzeitverträgen ist gesetzeswidrig.

Nach dem Ende der Laufzeit (wenn nicht gekündigt wurde) kommt ein unbefristeter Vertrag automatisch zustande, der mit einer Frist von 3 Monaten durch den Mieter gekündigt werden kann.

Viele Grüße
Dieter

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Hallo Dieter,

vielen Dank für Deine Antwort.

Du schreibst, dass X jederzeit zum Ende des Vertrages ohne Frist kündigen kann. Bedeutet das, dass X jetzt schon kündigen und zum 1.11.08 den neuen Mietvertrag annehmen und aus der alten Wohnung ausziehen kann? Der Vermieter (Wohnungsgenossenschaft) bestreitet dies nämlich, hat allerdings auch andere unwirksame Klauseln im Mietvertrag (Stichwort Schönheitsreparaturen).

Viele Grüße

Oli

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Hallo

einen Laufzeitvertrag kann ein Mieter nicht ohne triftigen
Grund vorzeitig kündigen. Der Mieter und auch der Vermieter
kann jederzeit zum Ende des Vertrages ohne Frist kündigen. Der
Mieter muß nicht erst das Ende der Laufzeit mit einer
zwei-monatigen Kündigungsfist abwarten. Es reicht also
durchaus, noch am 31.10. zu kündigen. (Zeugen)

Hierbei handelt es sich nur nicht um einen Laufzeitvertrag, sondern um einen unbefristeten Mietvertrag, bei dem festgelegt wurde, dass beide Parteien für eine Zeit von zwei Jahren auf eine Kündigung verzichten. Somit kann der M tatsächlich erst am 1.2.09 die neue Wohnung beziehen.

Gruß Andreas