Hallo liebe Forumsteilnehmer
Ist es richtig dass nach gültigem EU Recht in Deutschland ein Mietvertrag einer Wohnung nicht mehr auf mindestens 5 Jahre abgeschlossen werden darf sondern nur noch auf 3? Sollte dem so sein, ist dann ein Mietvertrag der trotzdem auf die Dauer von 5 Jahren abgeschlossen wurde zur Gänze nichtig oder nur die Vertragsdauer?
Danke im Voraus für Eure Antworten.
viele Grüsse Lois
Hallo Louis,
der BGH hat 2005 einen Kündigungsverzicht in Formularmietverträgen, der die Frist von 4 Jahren überschreitet, als unangemessene Benachteiligung des Mieters beurteilt. (- VIII ZR 27/04 -)
Durch eine ungültige Klausel wird i.d.R. nicht der gesamte Vertrag ungültig, sondern lediglich diese eine, hier also die Kündigungsfrist.
Anders ist das, wenn beide Parteien einen individuellen Mietvertrag ausgehandelt haben und der Mieter womöglich selbst den Kündigungsverzicht im Vertrag haben wollte.
Gruß!
Horst
Hallo Horst.
Danke für die prompte und verständliche Auskunft.
Liebe Grüsse Lois
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