Mietvertragsende und Krankheit

Hallo,

ein Mann hat seinen Mietvertrag auf den 31.12.06 gekündigt, kann aber den Auszugs bzw. Räumungstermin nicht halten, da er im Krankenhaus liegt. Nun wurde er darauf hingewiesen, dass er unter diesen Umständen ja nicht ausziehen kann und da es sich um einen Notfall handelt ab Januar trotzdem keine Miete mehr zahlen muss. Der vermieter müsste akzeptieren, dass er seine Möbel so lange unterstellt, bis er gesundheitlich wieder in der Lage dazu ist die Wohnung zu räumen. Dies wie gesagt ohne Mietkosten zu zahlen. Der Vermieter hätte lediglich die Möglichkeit die Wohnung auf eigene Kosten zu räumen und die Möbel, ebenfalls auf eigene Kosten, einzulagern.

Kann das sein? Muss der Mieter nicht ein Ausfallgeld bezahlen (oder die Miete weiter) da die Wohnung unter diesen Umständen ja nicht vermietet werden kann? Oder bleibt der Vermieter wirklich auf den Kosten sitzen und muss gegebenenfalls einem neuen Mieter sogar eine Übergangsbleibe bezahlen wenn der ab dem 01.01.07 dadurch keine Wohnung mehr hätte.

Danke Ute

Hallo,

im Krankenhaus liegt. Nun wurde er darauf hingewiesen, dass er
unter diesen Umständen ja nicht ausziehen kann und da es sich
um einen Notfall handelt ab Januar trotzdem keine Miete mehr
zahlen muss. Der vermieter müsste akzeptieren, dass er seine

Kann ich mir kaum vorstellen. Man kann ja schließlich jemanden beauftragen, den Umzug zu organisieren. Was soll denn der Nachmieter sagen, der seine Wohnung auch gekündigt hat und nun darauf angewiesen ist, in die neue Wohnung einzuziehen.

Bin gespannt, was die Rechtsgelehrten dazu sagen.

Gruß

Nordlicht

Hallo,

der Mieter muss entweder die Wohnung bis 31.12. geräumt haben oder dem Vermieter Schadensersatz in Form des Mietausfalls zahlen. Aus welchen Gründen er nicht ausziehen oder ob er die Wohnung nicht nutzen kann, ist gleichgültig.

Der Vermieter müsste die Wohnung räumen lassen, kann sich dann aber sämtliche Räumungs- und Unterstellkosten sowie den Mietausfall wieder vom Mieter holen.

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Hallo,

Kann ich mir kaum vorstellen. Man kann ja schließlich jemanden
beauftragen, den Umzug zu organisieren. Was soll denn der
Nachmieter sagen, der seine Wohnung auch gekündigt hat und nun
darauf angewiesen ist, in die neue Wohnung einzuziehen.

Bin gespannt, was die Rechtsgelehrten dazu sagen.

Ich persönlich kann es mir auch nicht vorstellen, auch in einer Notsituation nicht. Die Wohnung ist noch nicht neu vermietet, da sie nach der Mietzeit von 2 Jahren schon so runtergewohnt ist, dass die Wände erst einmal gestrichen werden müssen. Außerdem hat der Mieter schon den Teppichboden reinigen lassen und nun alles mit Zeitungspapier abgedeckt. Daher kann momentan schlecht eine Besichtigung stattfinden. Der Vermieter hat seinerseits jetzt eingelenkt, dass der Mietvertrag bis Ende Januar verlängert wird, meines Erachtens nach eine eigentlich gute Idee, aber wie gesagt der Mieter weigert sich die Miete dann für Januar zu zahlen und beruft sich auf den Notfall.

Mal sehen was dabei rauskommt.

Gruß Ute

Der Vermieter hat seinerseits jetzt eingelenkt, dass der
Mietvertrag bis Ende Januar verlängert wird, meines Erachtens
nach eine eigentlich gute Idee, aber wie gesagt der Mieter
weigert sich die Miete dann für Januar zu zahlen und beruft
sich auf den Notfall.

Hallo,
der Standpunkt des Mieters ist rechtlich nicht haltbar; das Angebot des Vermieters hingegen erscheint durchaus vernünftig. Wenn schon der Vertrag im Interesse des Mieters um ein Monat verlängert wird, dann hat er selbstverständlich die Miete zu zahlen. Die Krankheit hat mit der Erfüllung vertraglicher Pflichten nichts zu tun und kann schon gar nicht dazu führen, dass der Vermieter ihm kostenlos eine Wohnung zur Verfügung zu stellen hätte. Er sollte das akzeptieren und sich so eine Menge Ärger und Kosten ersparen.
Grüße, Peter