Mietvertragsklausel Tierhaltung speziell Hundehaltung

Hallo liebe Leute,

Vor gewisser Zeit gab es doch Urteile dass in Mietwohnungen die Hundehaltung nicht mehr generell untersagt werden kann. Nun blicke ich bei meinem Vertrag und der Klausel nicht durch ob die gültig oder ungültig ist. Bei uns im Haus gibt es nur Wohnungskatzen und eine Katze die Freigänger ist, aber keine weiteren Hunde bei 12 Parteien. Ich hätte allerdings gerne einen kleinen bis mittelgroßen Hund, bis maximal Kniehöhe. Wir wohnen am Stadtrand, sehr ländlich. Ans Grundstück grenzen Wiesen, Felder Wanderwege und Wälder. Vielleicht kann mir jemand der sich auskennt sagen, wie die Chancen auf Hundehaltung bei meiner Klausel stehen und auch wie es mit Besuch von Hunden aussieht, da im Vertrag wohl der Besuch von Tieren auf 0 Tage beschränkt ist, ich dachte die haben wie Menschen auch Besuchsrecht?

Danke schon mal im voraus.

Hallo!

Komisch, im Vertrag lese ich gar nichts von Verbot der Tierhaltung !

Es steht drin, es muss der Vermieter zustimmen und das ist doch etwas ganz anderes.
Und da kann es nach neuer Rechtsauffassung sein, er müsste z.B. einer Hundehaltung zustimmen, wenn es keine ablehnenden Gründe gäbe.

Besuch mit Tieren darf schon sein. Wie immer käme es auf die Dauer und das störende Verhalten des Tieres an.
Das kann dann eben auch bedeuten, Tier darf nicht mitgebracht werden.

MfG
duck313

Hallo Arunja,
soviel ich weiss darf dieser Paragraph immer noch im Mietvertrag stehen. Es geht hier häuptsächlich darum die anderen Mieter vor Lärm (z.B. durch Bellen) zu schützen. Zum anderen kann ein Hund in einer Mietwohnung auch sehr viel Schaden anrichten. Ich kann daher verstehen, dass ein Vermieter so eine Klausel in den Vertrag schreibt.

Würde mich an deiner Stelle aber mal an den Mieterverein in deiner Stadt wenden - die können dir sicher genaue Auskünfte geben.

Gruß Frank

Jo,

ist doch nit Untersagt, man muss sich diese nur genehmigen lassen, und das zu recht.