Hallo liebe Leute,
Vor gewisser Zeit gab es doch Urteile dass in Mietwohnungen die Hundehaltung nicht mehr generell untersagt werden kann. Nun blicke ich bei meinem Vertrag und der Klausel nicht durch ob die gültig oder ungültig ist. Bei uns im Haus gibt es nur Wohnungskatzen und eine Katze die Freigänger ist, aber keine weiteren Hunde bei 12 Parteien. Ich hätte allerdings gerne einen kleinen bis mittelgroßen Hund, bis maximal Kniehöhe. Wir wohnen am Stadtrand, sehr ländlich. Ans Grundstück grenzen Wiesen, Felder Wanderwege und Wälder. Vielleicht kann mir jemand der sich auskennt sagen, wie die Chancen auf Hundehaltung bei meiner Klausel stehen und auch wie es mit Besuch von Hunden aussieht, da im Vertrag wohl der Besuch von Tieren auf 0 Tage beschränkt ist, ich dachte die haben wie Menschen auch Besuchsrecht?
Danke schon mal im voraus.