Mietvertragsklausel

Hallo zusammen,

ist eine Mietvertragsklausel folgender Art zulässig?
Wenn jemand einen Tipp hat, danke. Gruß Julie

"Der Vermieter kann die zahlenden Vorschüsse auf die umgelegten Nebenkosten für die Zukunft neu festsetzen. Die Berechnung der Vorauszahlungen mit 1/12 des Vorjahrbetrages zzgl. 25 % für Kostensteigerungen ist angemessen? "

"Der Vermieter kann die zahlenden Vorschüsse auf die
umgelegten Nebenkosten für die Zukunft neu festsetzen. Die
Berechnung der Vorauszahlungen mit 1/12 des Vorjahrbetrages
zzgl. 25 % für Kostensteigerungen ist angemessen? "

Wüsste nicht was dagegen spricht. Gas, Müllabfuhr, Wasser, Steuern oder Öl wird von Jahr zu Jahr teurer. Ist doch gut, wenn die Nebenkosten regelmäßig angepasst werden, so muss man oft nichts nachzahlen. Ob die 25% jetzt angemessen sind, lässt sich streiten. Am Ende wird man doch eh zuviel gezahltes Geld wiederbekommen.

Gruss DL

okay, danke, ich persönliche halte eben die 25 % für extrem hochgegriffen, selbst in Jahren, wo die Nebenkosten extrem in die Höhe geschnellt sind, waren es vielleicht 12 %. Und dieses Jahr sind die Energiekosten ja sogar gefallen wg. der Rezession.

Hallo Julie,

"Der Vermieter kann die zahlenden Vorschüsse auf die
umgelegten Nebenkosten für die Zukunft neu festsetzen. Die
Berechnung der Vorauszahlungen mit 1/12 des Vorjahrbetrages
zzgl. 25 % für Kostensteigerungen ist angemessen? "

Ich denke eher nicht. Die Anpassungsfähigkeit der Betriebskostenvorauszahlung ergibt sich nach § 560 BGB Abs. 4

http://dejure.org/gesetze/BGB/560.html

Hier wird von einer „angemessenen Erhöhung“ gesprochen. Meiner Ansicht nach besagt das Wort „pauschale“ genau dies nicht aus. Angemessen besagt vielmehr „den Umständen entsprechend“. § 560 BGB Abs. 6 besagt, es kann von den Regeln lt. Gesetz nicht zum Nachteil des Mieters abgewichen werden.

Gruß

Joschi

Hallo Joschi,

aha, das hilft mir schon mal weiter. Besten Dank Gruß Julie

hallo!
vielleicht ist diese klausel nur otional für den fall dass die kosten in laufe des jahres steigen??

okay, danke, ich persönliche halte eben die 25 % für extrem
hochgegriffen, selbst in Jahren, wo die Nebenkosten extrem in
die Höhe geschnellt sind, waren es vielleicht 12 %. Und dieses
Jahr sind die Energiekosten ja sogar gefallen wg. der
Rezession.

noch ist das jahr nicht vorbei und ein extrem kalter winter plus steigende energiekosten können die abrechnung des jahres noch verhageln und letzten endes ist die %-zahl relativ egal, weil wie gesagt zu viel bezahltes geld ja zurückgezahlt werden MUSS

gruß
ad

Hallo,
ich verstehe im Umkehrschluss, mehr als 25% sind bei diesem Vertrag nicht mehr angemessen. Sollten die Nebenkosten hoeher gestiegen sein, duerfen im Folgejahr nur 25% in die Vorauszahlungen, die darueberliegenden Kosten muss der Vermieter vorfinanzieren bis zur naechsten Nebenkostenabrechnung.

Im uebrigen aendern sich Nebenkosten nicht nur mit den Preisen, sondern auch mit den Verbrauchsgewohnheiten, der Mieteranzahl, den Gesetzen, durch Eigentuemerbeschluss oder durch Umbauten.

Gruss Helmut