Hallo Ihr Experten,
in einem Anfall geistiger Umnachtung habe
ich einen Mietvertrag fest für die Dauer
von 5 Jahren abgeschlossen, von dem nun
erst 2 Jahre um sind.
Sofern Du dies beweisen kannst, dürfte der Vertrag nichtig sein, allerdings müßtest Du die geistige Umnachtung durch ein psychatrisches Gutachten belegen können und wirst für den Rest Deines Lebens keine rechtsgültigen Verträge mehr abschliessen können.
Nein, aber ganz im Ernst.
Versuch Dich mit dem Vermieter zu einigen.
Sollte dies nicht funktionieren, hat mir mal ein Jurist zu folgendem Trick geraten:
Droh dem Vermieter an, die Wohnung unterzuvermieten, am besten an Mieter, die jedem Vermieter ein absolutes Greuel sind (kinderreiche Familien, WG´s etc.). Wenn ihn die Drohung selbst nicht abschreckt, vermiete wirklich unter. Er wird es Dir untersagen, worum Du Dich natürlich nicht kümmerst. Der einzige Ausweg für ihn, diesen Vertragsbruch zu unterbinden, ist die Kündigung des Mietvertrages. Und genau das möchtest Du ja.
Aber versuch es vorher lieber gütlich.
Viel Erfolg
Matthias