Mietvertragskündigung bei Zeitverträgen

Hallo Ihr Experten,

in einem Anfall geistiger Umnachtung habe ich einen Mietvertrag fest für die Dauer von 5 Jahren abgeschlossen, von dem nun erst 2 Jahre um sind.
Gibt es Möglichkeiten, schon vor ordentlichem Ablauf des Vertrages eine Kündigung auszusprechen, damit ich in meine neue Traumwohnung einziehen kann ohne doppelt Miete zahlen zu müssen?
Danke für Eure Antworten.
Edgar

Laut Mieterbund ist ein zeitmietvertrag frühestens nach 4 Jahren zu kündigen.
Roland

Korrektur
es dürfen nur Staffelmietverträge nach 4 Jahren gekündigt werden.
Bei reinen Zeitmietverträgen gibt es leider keine Möglichkeit.
Sorry
Roland

Hi,

soweit ich weiß kommst du praktisch nicht raus. Nur SEHR wichtige Gründe ermöglichen außerordentliche Kündigung (Heirat z.B. reicht nicht). Wenn Du Dich nicht mit dem Vermieter einigst - soll’s ja geben - gibt es wohl nur eines: Du vermietest die Wohnung unter. Das kann der Vermieter nicht untersagen. Problem ist daß Du für alle Untaten des Untermieters dem Vermieter gegenüber veranwortlich bist. Überleg Dir das also gut.

Max

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ergänzung

Hi,

soweit ich weiß kommst du praktisch nicht
raus. Nur SEHR wichtige Gründe
ermöglichen außerordentliche Kündigung
(Heirat z.B. reicht nicht). Wenn Du Dich
nicht mit dem Vermieter einigst - soll’s
ja geben - gibt es wohl nur eines: Du
vermietest die Wohnung unter. Das kann
der Vermieter nicht untersagen. Problem
ist daß Du für alle Untaten des
Untermieters dem Vermieter gegenüber
veranwortlich bist. Überleg Dir das also
gut.

Max

Ergänzung:
Der Vermieter kann die Untervermietung schon verbieten, allerdings kannst du dann normal kündigen (weiss die genaue Zeit nicht mehr, glaube 3 Monate).
Karin

Hallo Ihr Experten,

in einem Anfall geistiger Umnachtung habe
ich einen Mietvertrag fest für die Dauer
von 5 Jahren abgeschlossen, von dem nun
erst 2 Jahre um sind.

Sofern Du dies beweisen kannst, dürfte der Vertrag nichtig sein, allerdings müßtest Du die geistige Umnachtung durch ein psychatrisches Gutachten belegen können und wirst für den Rest Deines Lebens keine rechtsgültigen Verträge mehr abschliessen können.

Nein, aber ganz im Ernst.
Versuch Dich mit dem Vermieter zu einigen.
Sollte dies nicht funktionieren, hat mir mal ein Jurist zu folgendem Trick geraten:

Droh dem Vermieter an, die Wohnung unterzuvermieten, am besten an Mieter, die jedem Vermieter ein absolutes Greuel sind (kinderreiche Familien, WG´s etc.). Wenn ihn die Drohung selbst nicht abschreckt, vermiete wirklich unter. Er wird es Dir untersagen, worum Du Dich natürlich nicht kümmerst. Der einzige Ausweg für ihn, diesen Vertragsbruch zu unterbinden, ist die Kündigung des Mietvertrages. Und genau das möchtest Du ja.

Aber versuch es vorher lieber gütlich.

Viel Erfolg

Matthias

Droh dem Vermieter an, die Wohnung
unterzuvermieten, am besten an Mieter,
die jedem Vermieter ein absolutes Greuel
sind (kinderreiche Familien, WG´s etc.).
Wenn ihn die Drohung selbst nicht
abschreckt, vermiete wirklich unter. Er
wird es Dir untersagen, worum Du Dich
natürlich nicht kümmerst. Der einzige
Ausweg für ihn, diesen Vertragsbruch zu
unterbinden, ist die Kündigung des
Mietvertrages. Und genau das möchtest Du
ja.

Der Vermieter muss natürlich nicht jeden Nachmieter genehmigen. Die Wohnung muss für den Nachmieter z.B. gross genug sein, wenn er 2 Kinder hat und die Wohnung ist nur 40 qm, dann kann er selbstverständlich verweigern. Der Nachmieter muss auch solvent sein. So einfach ist das garnicht.

Hallo Edgar,
leider nein.
Es sei denn, Sie haben Gründe zur fristlosen Kündigung.
Oder Sie einigen sich mit dem Vermieter und suchen einen Nachmieter; der Vermieter muß aber einen Nachmieter nicht akzeptieren, hier kommt es wirklich auf Ihr Verhältnis zum Vermieter an.
mfG
Peter

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Hallo Ihr Experten,

Hallo, hallo,
dies ist wirklich kein guter Rat der Untervermietung, da in den Formularmietver-trägen die Untervermietung generell ausgeschlossen und zudem der Zustimmung des Vermieters bedarf.
Zudem würden Schäden der „Untervermieter“ auf Kosten der Mieter gehen und hier gibt es ein unkalkulierbares Risiko, zumal dann noch Schadensersatzforderungen der „§Untermieter“ hinzukommen, denn man müßte bei Untervermietung den Untermieter darauf hinweisen, dass die Wohnung ein Zeitmietvertrag ist und die Zustimmung des Vermieters nicht vorliegt; unterbleibt dieser Hinweis an die Untermieter liegt hier m.E. arglistige Täuschung vor und der Untermieter wird auf Kosten des "Vermieters sich den Umzug und die neue Wohnung suchen lassen.
mfg
Peter

Sofern Du dies beweisen kannst, dürfte
der Vertrag nichtig sein, allerdings
müßtest Du die geistige Umnachtung durch
ein psychatrisches Gutachten belegen
können und wirst für den Rest Deines
Lebens keine rechtsgültigen Verträge mehr
abschliessen können.

Nein, aber ganz im Ernst.
Versuch Dich mit dem Vermieter zu
einigen.
Sollte dies nicht funktionieren, hat mir
mal ein Jurist zu folgendem Trick
geraten:

Droh dem Vermieter an, die Wohnung
unterzuvermieten, am besten an Mieter,
die jedem Vermieter ein absolutes Greuel
sind (kinderreiche Familien, WG´s etc.).
Wenn ihn die Drohung selbst nicht
abschreckt, vermiete wirklich unter. Er
wird es Dir untersagen, worum Du Dich
natürlich nicht kümmerst. Der einzige
Ausweg für ihn, diesen Vertragsbruch zu
unterbinden, ist die Kündigung des
Mietvertrages. Und genau das möchtest Du
ja.

Aber versuch es vorher lieber gütlich.

Viel Erfolg

Matthias