Hallo zusammen
ich habe meine Wohnung fristgerecht gekündigt. Der Vermieter will eine Vorabbesichtigung, um u.a. festzustellen, ob Schönheitsreparaturen anstehen. Ist das rechtens?
Es gibt ja ein BGH-Urteil, dass Mieter von der Renovierung freistellt, wenn im Mietvertrag feste Fristen stehen. Diese Fristen sind unwirksam, falls keine Ersatzvereinbarung getroffen wurde. Da sist bei mir der Fall - ich schließe daraus, dass ich bauliche Veränderungen rückgängig machen muss, aber sonst nur besenrein zu übergeben habe. Bohrlöcher schließen und durchsaugen ja, malern nein. Richtig?
es gibt zwei antworten hierfür:
wenn du leumundige gründe (z. b. wenn er dich mit messer bedrohte, mit deiner frau femd ging, dein katze trat usw.) hast sich beim exvermieter zu rächen (normalerweise tun vermieter nur eine unangenehme sache: sie wollen miete), so muss du halt die klausel mit allen griffen und kniffen ausschlachten und nix unternehmen
bist du mit deinem vermieter gut zurecht gekommen und hast moral, so sollte es nicht von interesse sein paar papnasen, die sich den ganzen taglang nur mit vermietern streiten wollen und unbrauchbare rechtsstreite verfolgen, nachzupfeifen. du sprichst dich mit vermieter und evtl. nachmieter sachlich und zielführend ab, dann ist jeder zufrieden und es gibt für niemanden ärger - das ist bzw. sollte die normale gängige praxis sein.
Hi
hier ein Link der dir weiter helfen wird.:
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Gruß Peter
Hi Peter
danke für den Link!! Sehr hilfreich, prima. Da steht ja echt alles drin, was ich wissen muss.
Gruß
Klemens
Sie können dem offenbar wohlwollenden Vermeiter die Vorbesichtgiing gestatten oder sich nach Ihrem Auszug auf Ihre ungeheuer fundierten juristischen Erkenntnisse verlassen. Kommt der Vermieter allerdings dann mit einer Klage doch noch bei Gericht ganz oder auch nur teilweise durch, z.b. weil sie ihm sein Betretugnsrecht nach erfolgter Kündigung durch den Mieter verweigert haben, stehen Ihnen nicht nur Renovierungskosten sondern auch noch anteilige Verfahrenskosten oder sogar die gesamten Kosten eines solchen Verfahrtens ins Haus! wie würden Sie sich denn verhalten, wenn die Wohnung Ihnen als Vermieter gehören würde? Lassen sie doch einfach mal Ihren Verstand walten, lesen sie nach was in Ihrem Mietvertrag so alles geregelt ist und gehen Sie denn Weg einer Einigung! „Vor Gericht sind bekanntlich wie auf hoher See alle in Gottes Hand“, was die Unwägbarkeit des Prozessausganges bei der völlig unausgegorenen Rechtsprechung in Renovierungsfragen angeht. - Farbe und Pinsel nehmen sich dagegen geradezu preiswert aus!
Hab die Frage leider übersehen. Deshalb melde ich mich erst jetzt. Denke es hat sich bereits erledigt!?
Hallo Fred
danke für Deine Rückmeldung - hat sich tatsächlich erledigt: ich muss nicht renovieren - hurray!! Mein Mietvertrag enthält die richtigen alten und rechtsunwirksamen Klauseln.
Ein schönes Wochenende
Klemens
Hab die Frage leider übersehen. Deshalb melde ich mich erst
jetzt. Denke es hat sich bereits erledigt!?