Mietvertragskündigung

Hallo zusammen,

was bedeutet die folgende Klausel im Zusammenhang mit der Wohnungskündigung? Der Satz ist m.E. nach so aus §573c BGB, nur erschließ er sich mir leider nicht so ganz.

„Der Mietvertrag kann spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats gekündigt werden“

Heißt es

a) es wird am 28.02. gekündigt, und der Mietvertrag läuft damit zum 30.04. aus (damit der übernächste Monat zu Februar)

oder

b) es wird am 28.02 gekündigt, und der Mietvertrag läuft am 31.05. aus (da als Bezugsmonat für die Kündigungsfrist der 3 Werkttag im März gilt)

?

Vielen Dank im Voraus!

Grüße
DerFlu

Das heisst: Wenn man bis spätestens zum 3. Werktag eines Monats kündigt, wird der Mietvertrag zum Ablauf des übernächsten gekündigt.

Also: Kündigung am 28.02. beendet das Mietverhältnis für Ende Mai (Bezugsgröße spätestens dritter Werktag des März). Hätte man spätestens zum dritten Werktag im Februar gekündigt, wäre das Mietverhältnis Ende April beendet.

Alles klar… vielen lieben Dank!

Grüße
DerFlu