Hallo Ihr Wissenden,
ich beabsichtige meine 2 Eigentumswohnungen zu verkaufen. Beide sind vermietet.
- Wie läuft das mit den bestehenden Mietverträgen? Müssen diese umgeschrieben werden, oder kann der neue Eigentümer diese übernehmen?
- Mietkautionen: Zurück an die Mieter oder Übertrag an neuen Eigentümer?
- Heizungsabrechnung lief bislang über mich, reicht es, einfach den Vertrag mit den Stadtwerken zu kündigen oder wie gehe ich da vor?
Wäre über Info’s sehr dankbar.
Thommy
Hi,
ohne Gewähr zwei Antworten:
- Wie läuft das mit den bestehenden Mietverträgen? Müssen
diese umgeschrieben werden, oder kann der neue Eigentümer
diese übernehmen?
Er muß sie sogar übernehmen.
- Mietkautionen: Zurück an die Mieter oder Übertrag an neuen
Eigentümer?
Natürlich an den neuen Eigentümer (incl. der mittlerweile erwirtschafteten Zinsen). Dieser hat bei Auszug der Mieter ja evtl. noch Forderungen und müßte sonst einen neue Kaution verhandeln.
Gruß STefan
Hallo Thomas,
ich beabsichtige meine 2 Eigentumswohnungen zu verkaufen.
Beide sind vermietet.
- Wie läuft das mit den bestehenden Mietverträgen? Müssen
diese umgeschrieben werden, oder kann der neue Eigentümer
diese übernehmen?
Der neue Eigentümer muss die Mietverträge unverändert übernehmen.
- Mietkautionen: Zurück an die Mieter oder Übertrag an neuen
Eigentümer?
Die Kaution darf nicht an den Mieter. Sie ist dem neuen Eigentümer zuzüglich Zinsen zu überweisen oder als Kautionsguthaben umzuschreiben. Im Übrigen sind Zinsabschlagsteuern - sofern die Kaution auf den Namen des Vermieters angelegt ist - zusätzlich zu den Zinsen zu erstatten.
- Heizungsabrechnung lief bislang über mich, reicht es,
einfach den Vertrag mit den Stadtwerken zu kündigen oder wie
gehe ich da vor?
Hier muss wohl der Vertrag auf den neuen Eigentümer umgeschrieben werden. Da hilft meist ein Anruf und es kommt jemand vorbei, liest die Zähler ab, damit eine Abrechnung erstellt werden kann und dann die Kosten über den neuen Eigentümer abgerechnet werden können.
Gruss Günter
Hallo Thomas,
Der neue Eigentümer muss die Mietverträge unverändert
übernehmen.
- Aber mein Name steht ja dort drin, ist das relevant ?
Das spielt keine Rolle. Durch den Verkauf ist automatisch der neue Eigentümer als Mietvertragsgeber vorhanden, auch wenn Dein Name dort steht.
Gruss Günter