Mietvertragsübernahme nach Eigentümerwechsel

Hallo,
wie würde sich denn folgender Sachverhalt für einen Mieter auswirken?
Das vermietete Objekt wird verkauft. Der neue Eigentümer muss ja nun den Mietvertrag übernehmen (Kauf bricht Miete nicht). Soweit so gut.
Hätte der Mieter Anspruch darauf, dass der Mietvertrag 1:1 übernommen wird, vor allem bezügl. des Mietpreises und der Mietfläche? (Könnte z.B. der neue Eigentümer bei einer Häuschenvermietung 1 Etage für sich behalten(kein angemeldeter Eigenbedarf), wenn dies baulich möglich gemacht werden könnte?) Und würde in so einem Fall einfach ein neuer Mietvertrag mit dem neuen Eigentümer ausgestellt, evtl. mit dem Zusatz: Nachfolgevertrag für Mietvertrag vom xxxxx.?

liebe grüsse
Tina

Hallo Tina,

wie du richtig erkannt hast gilt „Kauf bricht nicht Miete“, d.h. der bisherige Mietvertrag bleibt UNVERÄNDERT bestehen! Es wird kein neuer Mietvertrag aufgesetzt! Dabei ist es unerheblich, dass der aktuelle, gültige Mietvertrag vom Vorbesitzer der Wohnung / des Hauses unterschrieben ist!
Ein neuer Mietvertrag muss nicht unterschrieben werden!
Daher ist es auch ganz klar, dass weiterhin die gleiche Fläche mit dem gleichen Mietzins etc. gemietet ist. Zwar kann die Miete angepasst werden (im üblichen Rahmen aufgrund Mietspiegel etc.), allerdings ist der Kauf der Wohnung kein Grund die Miete irgendwie total zu verändern. Die Miete kann eben nur so erhöht werden wie sie der Vorbesitzer auch erhöht haben dürfte.

Viele Grüße,
Tinchen