Mietvertragsverlängerung

Hallo,

in welche Vertragsform verlängert sich ein 10-Jahresmietvertrag, wenn der Mieter nach Vertragsablauf in Absprache mit dem Vermieter in der Wohnung verbleibt und kein neuer zeitlich begrenzter Mietvertrag abgeschlossen wurde?
Kann nach Ablauf des Vertrags (6 Monate)ein rechtsgültiger zeitlich begrenzter Vertrag noch geschlossen werden ?

Danke
Renny

Auch Hallo!

http://dejure.org/gesetze/BGB/545.html

Guckst Du hier. Demnach kann der Mietvertrag im nachhinein nicht wieder zeitl. begrenzt werden.

Gruß
Andreas

Hallo!

Guckst Du hier. Demnach kann der Mietvertrag im nachhinein
nicht wieder zeitl. begrenzt werden.

Der § stimmt schon. An Deiner Schlussfolgerung habe ich allerdings ganz arge Zweifel.

Wollen denn M u VM wieder befristen, oder ist das ein einseitiges Verlangen?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nein, es ist eher einseitig. Mieter möchte bleiben, Vermieter (komplett zufrieden mit Mieter) möchte Spielraum (weil Erbengemeinschaft). Zur Zeit aber kein Eigenbedarf oder Verkaufsabsicht.
Gruß Renny

Nein, es ist eher einseitig. Mieter möchte bleiben, Vermieter
(komplett zufrieden mit Mieter) möchte Spielraum (weil
Erbengemeinschaft). Zur Zeit aber kein Eigenbedarf oder
Verkaufsabsicht.
Gruß Renny

Dann braucht sich der Mieter im Nachhinein nicht darauf einzulassen! Der Grund für die Befristung ist dann eh egal.
Der Mietvertrag läuft jetzt auf unbestimmte Zeit.
Peter

Danke für die Antworten

Renny